Die unten angezeigten Objekte können kostenfrei für die weitere kirchliche Nutzung in katholischen Kirchen und Einrichtungen innerhalb der Erzdiözese Freiburg, ggf. auch in anderen Diözesen, erworben werden. Sämtliche Kosten (Abholung, Transport, Renovierung, Aufbau) sind vom Erwerber zu tragen. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Leiter des Referats Kirchliches Kunstgut in Verbindung.
Hinweis: Für Objekte, die im Kirchenraum Verwendung finden sollen (insbesondere Altar, Tabernakel, Tabernakelstele, Ambo, Sedilien, Taufstein, Kanzel, Kreuzweg, Beichtstühle), ist im Bereich des Erzbistums Freiburg eine Genehmigung durch das Erzb. Ordinariat erforderlich (Ordnung für das örtliche kirchliche Bauwesen – KBauO).




