Wer das Freiburger Münster oder den bekannten Münstermarkt schon einmal besucht hat, weiß vielleicht, dass hinter dem Chor ein unbebautes Grundstück liegt. Viele nutzen die Ummauerung, um dort sitzend einen Imbiss zu sich zu nehmen, der Straßenmusik zu lauschen oder die Sonne zu genießen. Doch warum ist an so prominenter Stelle eigentlich ein unbebautes Grundstück? Diese Frage wurde dem EAF vor Kurzem von einem Nutzer gestellt. Aus diesem Anlass bot sich ein Blick in die Akten an.
Das besagte Grundstück hat im Katasterplan die Lagerbuch Nummer 937 und darauf befanden sich einst die Häuser mit der Adresse Herrenstraße 26 und 28.
EAF, B81_5276, Katasterplan
Die Antwort führt in eine furchtbare Zeit: den Zweiten Weltkrieg und die Bombennacht vom 27. November 1944. Die Häuser in der Herrenstraße wurden von den Dompräbendaren Dr. Emil Schlenker und Dr. Karl Josef Winter bewohnt. Tragischerweise verstarb Dr. Schlenker und bei Dr. Winter traf es einige seiner Familienangehörigen, die er zuvor bei sich aufgenommen hatte.
In der Nachkriegszeit gab es in Freiburg viele Trümmerplätze, so auch in der Herrenstraße. 1947 schlug das Wiederaufbaubüro der Stadt Freiburg dem Erzbischöflichen Domkapitel vor, das Grundstück Lgb. Nr. 937 mit Hilfe von Großgerät von Bautrümmern und Schutt freizumachen. Das Angebot wurde am 7. Oktober desselben Jahres dankend angenommen.
Viele Grundstücke wurden in den folgenden Jahren nach und nach von Schutt befreit, wiederaufgebaut, veräußert oder anders zugeschnitten wurden. Die Besitzänderungen fanden Eingang in das Grundbuch und wurden vertraglich festgehalten. Dadurch entstand eine Aktenlage, die es uns heute ermöglicht, eine Antwort auf die eingangs gestellte Frage zu finden.
Einem Schreiben der Stadtverwaltung Freiburg vom 24.06.1957 ist zu entnehmen, dass ein Streifen des Grundstücks Lgb. Nr. 937 „zur Verbreiterung des Zugangs zum Münsterplatz von der Herrenstraße aus und zur Begradigung der Grenzen der Grundstücke […]“ nebenan (Lgb. Nr. 935 und 936) verwendet werden sollte. Vom Vermessungsamt der Stadt Freiburg kam am 23. Mai 1957 eine zusammenfassende Beschreibung zu dieser Grundstücksbereinigung, in der es heißt: „Vom Grundstück Lgb. Nr. 937 ist ein Teilstück abzutrennen und dem Baugrundstück des Münster Präsenzfond[s] zuzuschreiben. Die Grunddienstbarkeit für die von der Bebauung frei zu haltende Fläche und die geplante Erinnerungsstätte ist nur auf dem verkleinerten Grundstück Lgb. Nr. 937 einzutragen.“
Ansicht Grundstück heute
Vom Amtsgericht Freiburg (4 H 893/57) liegt eine Beurkundung der Vereinbarung vom 29.11.1957 vor. Sie lautet: „Der Münsterpräsenzfond[s] Freiburg als Eigentümer des Grundstücks Lgb. Nr. 937 (neu) […] verpflichtet sich der Stadt Freiburg i. Br. gegenüber, das Grundstück nicht zu bebauen. Die Erstellung eines Denkmals durch die Kirchenbehörde wird hierdurch nicht berührt. Die gärtnerische Gestaltung und die Unterhaltung der geplanten Anlage erfolgt durch die Stadt Freiburg auf eigene Kosten.“
Auch der damalige Weihbischof und wenig später neue Erzbischof, Dr. Hermann Schäufele, griff die getroffene Übereinkunft in einem Schreiben an den Kath. Stiftungsrat der Münsterpfarrei Freiburg vom 19.02.1958 auf, wie die folgende Passage zeigt: „Während das Grundstück der ehemaligen Gebäude Herrenstraße Nr. 28 und 26 - Dienstgebäude der Dompräbendare Schlenker und Winter - als Erinnerungsstätte für die Fliegeropfer der Stadt Freiburg mit einem Gedenkmal erhalten bleibt, sollen die Grundstücke Lgb. Nr. 936, 935 und 934 […] bebaut werden.“
Darauf, dass es sich bei dem Grundstück um eine bewusst geplante Erinnerungsstätte handelt, kommt man heute nicht. So wie die freie Fläche aktuell aussieht und eben nicht gestaltet worden ist, bleiben ihre Geschichte und der Kontext den Passantinnen und Passanten verborgen. Von einem Erinnerungsort kann man auch im Jahr 2024 – und damit bald 80 Jahre nach dem Bombenangriff – nur schwerlich sprechen.
Sarah Mammola
Nutzung
Die verwendeten Akten dürfen Sie bei Interesse für das Thema gerne in unserem Lesesaal einsehen: