Personaleinsatz

 

„Zu den personellen ‚Ressourcen‘ der Kirche gehören ... die hauptberuflichen Kräfte. Bei der Planung ihres Einsatzes sind zuerst die aufgetragenen Aufgaben maßgebend. Daneben sind aber auch die Talente und Fähigkeiten der Einzelnen angemessen zu berücksichtigen. Es gehört zur Fürsorgeverpflichtung aller Verantwortlichen, die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sehen, gemeinsam zu beurteilen und daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen."

(Pastorale Leitlinien „Den Aufbruch gestalten“, Seite 19)

Wesentlich für das Gelingen der Pastoral vor Ort in den Seelsorgeeinheiten mit ihren Gemeinden ist der Einsatz der Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten sowie anderer pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Orientierungspunkt für die Steuerung des Personaleinsatzes sind zunächst die anstehenden Aufgaben an den einzelnen Seelsorgestellen. So macht es einen Unterschied, ob eine Seelsorgeeinheit eher ländlich oder städtisch geprägt ist, eine Anzahl von Altenheimen oder einen sozialen Brennpunkt aufweist, ob dort Industrieunternehmen oder Dienstleistungsbetriebe angesiedelt sind. Entsprechend gestalten sich die pastoralen Schwerpunkte und die Anforderungen an die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ist eine Stelle neu zu besetzen, bilden die Stellenbeschreibung des Leiters der Seelsorgeeinheit und ggf. die Stellungnahme der Pfarrgemeinderäte wichtige Grundlagen für die Stellenbesetzung. Die Vorlagen für diese Stellenbeschreibung finden Sie am rechten Rand.

Bei der Planung des Personaleinsatzes werden die persönlichen Verhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen berücksichtigt. Gleiches gilt für die Begabungen und Qualifikationen, Optionen und Wünsche der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in einer Stellenumschreibung, die vom Erzbischöflichen Ordinariat zu genehmigen ist, festgehalten.

Auch wenn alle Interessen nicht immer miteinander in Einklang zu bringen sind, verfolgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung Seelsorgepersonal das Ziel, die richtige Frau/den richtigen Mann zum rechten Zeitpunkt für die geeignete Stelle zu finden.

 

 

Struktur- und Personaleinsatz

Ehe eine pastorale Mitarbeiterin oder ein pastoraler Mitarbeiter den Dienst z.B. in einer Seelsorgeeinheit aufnehmen kann, sind eine Reihe von Fragen zu klären:

  • Wie wird die wertvolle und durch nichts zu ersetzende Arbeitskraft der Seelsorgerinnen und Seelsorger so eingesetzt, dass Seelsorge in der ganzen Diözese möglichst wirksam gewährleistet werden kann?
  • Welche pastoralen und rechtlichen Strukturen der Organisation und Zusammenarbeit sind dafür notwendig?
  • Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann sich die Erzdiözese in den kommenden Jahr(zehnt)en leisten?
  • Ist die Entscheidung, eine Stelle einzurichten oder zu besetzen, auch auf lange Sicht sinnvoll oder geht es darum einen kurzfristigen Engpass zu überbrücken?
  • Lassen sich die Aufgabe und das berufliche und persönliche Qualifikationsprofil in Einklang bringen?
  • Welche persönliche/berufliche Perspektive eröffnet die neue Stelle für die Mitarbeiterin, den Mitarbeiter?
  • Steht eine Dienstwohnung in der Einsatzstelle zur Verfügung? 

Die Struktur- und Personalplanung der Hauptabteilung 2 verfolgt das Ziel, diese Fragen bei allen individuellen Unterschiedlichkeiten angemessen beantworten zu können.

 
Rahmenbedingungen für den Einsatz pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Rahmenbdingungen für einen wirksamen Einsatz von Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten, Pastoralreferentinnen / Pastoralreferenten, hauptberufliche Ständige Diakone finden Sie in diesem Merkblatt: