Berufliche Schulen

 

Zu den beruflichen Schulen gehören

  • Berufsschulen (Duales System)
  • Berufsfachschulen
  • Berufskollegs
  • Berufliche Gymnasien

Diese Schularten beinhalten eine Vielfalt an Bildungsgängen und Möglichkeiten zum Erwerb von Qualifikationen.

 

In all diesen genannten Schularten gehört Religionsunterricht zum Pflichtbereich und hat rechtlich seinen sicheren Platz. Er wird zweistündig oder einstündig unterrichtet. Entsprechend der vielgestaltigen Bildungsgänge und Lerngruppen wird Religionsunterricht unterschiedlich hinsichtlich seiner Inhalte, Ziele und Methoden erteilt. Religionsunterricht versteht sich dabei als Fach, das die Lebensbezüge der jungen Erwachsenen in Schule, Beruf und Freizeit begleitet, durchdringt und reflektiert. Er öffnet den Blick für die christlichen Prägungen unserer Kultur, fördert die Fähigkeit zur Entwicklung einer eigenverantworteten Position gegenüber Glaube und Kirche in der Welt von heute und gibt Anstöße, von anderen Menschen und Kulturen zu lernen. Durch Förderung ganzheitlichen Denkens und die Vermittlung von Fach-, Handlungs- und Sozialkompetenz entspricht er den Anforderungen der Berufspädagogik.

 

Kirchlich Beauftragte

Eine intensivere Betreuung des Religionsunterrichts an den einzelnen Schulen vor Ort verspricht sich das Erzbischöfliche Ordinariat durch die Bestellung der Fachberaterinnen und Fachberater zu Kirchlichen Beauftragten für die allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen. Die zwischen Erzbischöflichem Ordinariat und Ministerium in Absprache mit den Abteilungen der beteiligten Regierungspräsidien ausgehandelte Neuregelung trat mit Beginn des Schuljahres 2005/06 in Kraft. Neben den staatlich übertragenen Befugnissen können die Fachberaterinnen und Fachberater jeweils zu konkreten Anlässen und Aufgaben von den Referatsleitungen zu speziell kirchlichen Anlässen beauftragt werden. Sie erhalten hierzu eine entsprechende, kirchlich finanzierte Reduzierung ihres Deputats.

 

Die Fachberaterinnen und Fachberater sollen unter anderem kirchliche Schulbesuche durchführen und für das Gelingen des Religionsunterrichts in den ihnen zugewiesenen Schulen in Vertretung des Erzbischöflichen Ordinariats Sorge tragen. Das Erzbischöfliche Ordinariat beauftragt sie auch zu repräsentativen Anlässen, die die Referatsleitung nicht persönlich wahrnehmen kann.

 

Weiterhin allein zuständig bleibt die jeweilige Referatsleitung des Erzbischöflichen Ordinariats für die Personalplanung und dienstrechtlich verbindliche Entscheidungen bei kirchlichen Religionslehrerinnen und Religionslehrern. Die Schulleitungen werden über die für sie zuständigen kirchlichen Beauftragten durch ein gesondertes Schreiben informiert.

  
Brief an die Religionslehrkräfte Schuljahr 2025/26

 

Unterrichtshilfen mit Materialien, Informationen u.a. zu Fortbildungsveranstaltungen sowie den IRP-Blog finden Sie beim Institut für Religionspädagogik (IRP) der Erzdiözese Freiburg.