Kollektives Dienst- und Arbeitsrecht
Das Referat Kollektives Dienst- und Arbeitsrecht erarbeitet sowohl konzeptionell als auch inhaltlich und redaktionell Beschlussvorlagen für die Bistums-KODA (d.h. für die verschiedenen Arbeitsgruppen und das Plenum). In Wahrnehmung des kirchlichen Selbstbestimmungs-rechts gestaltet die Erzdiözese Freiburg durch die KODA nach den Regeln des sog. „Dritten Weges“ eigenständig das Zustandekommen von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auch obliegt dem Referat die Geschäftsführung der Bistums-KODA.
Zuständigkeit Referatsleitung:
- Kirchliches Arbeitsrecht einschließlich des Rechts der Mitarbeitervertretungen
- Bistums-KODA
- 4-K-Konferenz Arbeitsrecht Baden-Württemberg - Kirchliches Beamtenrecht
- Mitarbeitervertretungsrecht
- Dienst- und arbeitsrechtliche Fortbildung des Fachpersonals der personalverwaltenden Dienststellen
Zuständigkeit KODA-Geschäftsführung:
- Geschäftsführung der Bistums-KODA
- inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Gremiensitzungen (Plenar-, Arbeitsgruppen- und Vorbereitungsausschusssitzungen)
- Protokollführung in den KODA-Gremien
- Mitwirkung beim Vollzug der KODA-Beschlüsse - Unterstützung der Referatsleitung in Angelegenheiten des
- Mitarbeitervertretungsrechts
- Kirchenbeamtenrechts - Dienst- und arbeitsrechtliche Fortbildung des Fachpersonals der personalverwaltenden Dienststellen
- Vertretung der Referatsleitung




