Diözesanpastoralrat
Aufgabe des Diözesanpastoralrates ist es, den Erzbischof bei wichtigen Themen zu beraten und ihn bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- den Erzbischof bei der Wahrnehmung der pastoralen Situation zu unterstützen, das pastorale Handeln der Erzdiözese zu reflektieren und zu bewerten, mögliche strategische Konsequenzen zu benennen und praktische Schlussfolgerungen vorzuschlagen;
- Grundsätze für die Qualifizierung und den Einsatz der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beraten;
- Anliegen und Anfragen der anderen diözesanen Räte und Gremien zu beraten und deren Tätigkeit mit dem Ziel übereinstimmender Ergebnisse zu koordinieren;
- zum Entwurf des Bistumshaushaltes eine Stellungnahme zu den pastoralen Schwerpunktsetzungen abzugeben;
- vor wichtigen Änderungen der diözesanen Strukturen und vor inhaltlichen Grundsatzentscheidungen eine Stellungnahme abzugeben;
- Fragen und Themen, die auf überdiözesaner Ebene behandelt werden, zu beraten.
Es gibt Mitglieder Kraft Amtes (Erzbischof, Generalvikar, Weihbischöfe, Abteilungsleitung Pastoral) sowie entsandte und berufene Mitglieder. Die Mitglieder des Diözesanpastoralrates vernetzen dabei die anderen diözesanen Räte (Diözesanrat, Priesterrat, Konferenz der Dekane), den Kirchensteuerausschuss sowie die Ordensgemeinschaften. Sie bilden damit umfassende Kenntnisse und Kompetenzen aus allen Ebenen der Erzdiözese ab. Durch die Berufung von insgesamt acht Einzelpersönlichkeiten z. B. aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst, Caritas oder der Jugendarbeit durch den Erzbischof, wird das Spektrum der Perspektiven nochmals erweitert.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und hat mit der Konstituierung des aktuellen Diözesanpastoralrats am 16. Juli 2021 begonnen. Er trifft sich zweimal im Jahr zu einer nicht öffentlichen Vollversammlung – eintägig im Frühjahr und zweitägig im Herbst. Dabei können je nach Thema weitere Fachleute und Fachreferenten hinzugezogen werden.
Vorsitzender des Diözesanpastoralrates ist der Erzbischof selbst.
Der Leiter der Hauptabteilung Pastoral im Erzbischöflichen Ordinariat ist Kraft Amtes Mitglied im Vorstand.
Vom Rat gewählte Mitglieder im Vorstand sind:
Dekan Gerd Möller, Weil am Rhein
Marie-Christine Meier, Freiburg
Johannes Neubert, Mosbach
Für die Abwicklung der laufenden Geschäfte, wie etwa die Organisation der Sitzungen des Vorstandes und der Vollversammlung ist die Geschäftsstelle im Erzbischöflichen Seelsorgeamt zuständig.
Kontakt:
Geschäftsstelle des Diözesanpastoralrates
Dr. Stefan Bonath, Geschäftsführer
Simone Hertel, Assistenz
Erzbischöfliches Seelsorgeamt
Okenstr. 15
79108 Freiburg i.Br.
Telefon: 0761 / 5144-267
Telefax: 0761 / 5144-76267
simone.hertel@seelsorgeamt-freiburg.de
Dr. Stefan Bonath, Geschäftsführer
Simone Hertel, Assistenz
Erzbischöfliches Seelsorgeamt
Okenstr. 15
79108 Freiburg i.Br.
Telefon: 0761 / 5144-267
Telefax: 0761 / 5144-76267
simone.hertel@seelsorgeamt-freiburg.de
