Einschreiten bei sexualisierter Gewalt

  
 
Auch sorgfältigste und möglichst umfassende Präventionsmaßnahmen, wie sie von der Erzdiözese angestrebt werden, können keinen absoluten Schutz vor sexualisierter Gewalt gewährleisten. Deshalb ist ein fachkundiger Umgang mit Hinweisen auf sexualisierte Gewalt in unserer Erzdiözese ein Muss. Es ist das Ziel unserer Interventionsarbeit bereits erfolgte sexualisierte Gewalt aufzuarbeiten, hier Hilfe zu leisten sowie weitere Übergriffe zu unterbinden. Jedweder Vermutung im Kontext mit sexualisierter Gewalt wird Gehör geschenkt. In jedem Fall werden gemeinsam Hilfswege gesucht. 
 
Die Grundlage für unsere Interventionsarbeit bildet die Interventionsordnung.
 
Die Referentin für Intervention fungiert als mögliche Erstansprechpartnerin und Anlaufstelle im Bereich sexualisierter Gewalt. Ihre zentrale Aufgabe ist die Vermittlung von Schutz und Hilfe für Betroffene sowie deren Koordination. Außerdem wirkt sie als wesentliches Bindeglied in der Vernetzung der unterschiedlichen Mitwirkenden im Bereich der Missbrauchsaufarbeitung und -prävention. Darüber hinaus laufen bei ihr die Fäden der Verwaltung für diesen Bereich zusammen.
  

Referentin für Intervention