Offizial

 

Seit dem 30. Juni 2014 ist Thorsten Weil als Nachfolger von Erzbischof Stephan Burger Offizial der Erzdiözese Freiburg. Der in Köln geborene Thorsten Weil ist an der badischen Bergstraße aufgewachsen: Er fand in Leutershausen (St. Johann) durch die Ministranten- und Jugendarbeit Interesse am Dienst in der Kirche. Nach dem Abitur am Kurpfalzgymnasium in Schriesheim studierte er Theologie in Freiburg und München. Nach der Priesterweihe durch Erzbischof Oskar Saier am 16.5.1993 in Freiburg arbeitete er zunächst als Vikar in Burladingen (St. Fidelis), Angelbachtal (Hl. Kreuz) und Villingen (ebenfalls Hl. Kreuz).

 

Während der Vikarsjahre absolvierte er an der Universität Münster ein viersemestriges Aufbaustudium im Kirchenrecht, das er mit dem Lizentiat abschloss. Vor 16 Jahren trat Weil den Dienst am kirchlichen Gericht in Freiburg an, das er nun leiten wird. Daneben war er immer in der Pfarrseelsorge eingesetzt: Im März 2000 wurde er zum Pfarrer in Jechtingen und Sasbach am Kaiserstuhl ernannt – ab September 2001 übernahm er dann auch die St.-Blasius-Gemeinde in Wyhl. Seit Errichtung der Seelsorgeeinheit „Am Litzelberg“ im November 2003 war er bis Herbst 2014 deren Leitender Pfarrer. Ein besonderes Anliegen war ihm die Wallfahrtskapelle zur schmerzhaften Muttergottes auf dem (der Seelsorgeeinheit ihren Namen gebenden) Litzelberg. Erzbischof Burger hat Offizial Thorsten Weil mit Wirkung vom 25. Mai 2015 (Pfingstmontag) zum Domkapitular ernannt.

 

Der Offizial (= Gerichtsvikar) vertritt den Erzbischof im Bereich der kirchlichen Gerichtsbarkeit und leitet die kirchliche Gerichtsbehörde, das Offizialat. Durch die dort gefällten Urteile werden mit innerkirchlicher Verbindlichkeit Auseinandersetzungen entschieden.
 
Jeder, der sich im Zusammenhang mit dem kirchlichen Leben in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, kann das kirchliche Gericht anrufen. Es kann sich dabei um verschiedene Angelegenheiten wie etwa Ehrverletzung, finanzielle Streitigkeiten (auch zwischen kirchlichen juristischen Personen), Vermögensstreitigkeiten oder Strafverfahren und auch sogenannte Personenstandsverfahren (wie z.B. Ehenichtigkeitsverfahren) handeln. In der Praxis machen die Verfahren zur Eheannullierung den größten Teil in der kirchlichen Gerichtsbarkeit aus.