Referat Personal- und arbeitsrechtliche Compliance
Das Referat „Personal- und arbeitsrechtliche Compliance“ verfolgt das Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rechtskonformität und -einheit sowie die Transparenz im arbeitsrechtlichen Bereich zu erhalten und sicherzustellen.
Neben der zentralen Rechtsauskunft zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen fällt insbesondere auch die Erstellung bzw. die Mitarbeit bei der Erstellung von Erlassen, Rundschreiben, Hilfestellungen und Musterverträgen sowie die Mitarbeit an einem nachhaltigen arbeitsrechtlichen Wissensmanagement in den Aufgabenbereich der Personal- und arbeitsrechtlichen Compliance.
Arbeits- und tarifrechtliche Grundsatz-, Individual- und Auslegungsfragen werden von uns bearbeitet. Hier sind wir die zentralen Ansprechpartner für die personalverwaltenden Dienststellen. Durch eine Zentralisierung der Rechtsauskünfte und die Herausgabe von Informations- und Hilfestellungsschreiben wird eine diözesanweit einheitliche Rechtsanwendung gefördert.
Auch ist die Rechts- und Fachaufsicht über das Personal der Kirchengemeinden (hier u. a. die Erteilung von Genehmigungen) im Referat Personal- und arbeitsrechtliche Compliance angesiedelt.




