Bistumsleitung

 

Das Erzbistum Freiburg wird von einem Erzbischof geleitet, der zugleich einer Kirchenprovinz aus mehreren benachbarten Bistümern vorsteht. Der Erzbischof von Freiburg ist auch Metropolit der Oberrheinischen Kirchenprovinz mit den beiden sogenannten Suffraganbistümern Mainz und Rottenburg-Stuttgart. In der Leitung seiner Diözese wird der Freiburger Erzbischof von zwei Weihbischöfen und dem Domkapitel unterstützt. Dessen Mitglieder haben das Recht, beim Freiwerden des Bischofsstuhls aus einem Dreiervorschlag des Papstes den neuen Erzbischof zu wählen.

Als eigene Beratungsorgane in wichtigen kirchlichen Fragen stehen ihm der Priesterrat und der Diözesanpastoralrat, in dem Priester und Laien gleichermaßen vertreten sind, zur Seite. Die Verwaltung des Erzbistums ist zusammengefasst im Erzbischöflichen Ordinariat, das der Leitung des vom Erzbischofs berufenen Generalvikars untersteht. Für die kirchliche Gerichtsbarkeit, z. B. Eheannullierungen, ist das Erzbischöfliche Offizialat zuständig, das im Auftrag des Erzbischofs vom Erzbischöflichen Offizial geleitet wird.

Hinzu kommen zahlreiche Dienststellen und andere Einrichtungen, unter denen das Erzbischöfliche Seelsorgeamt eine besondere Aufgabe wahrnimmt: Es inspiriert, koordiniert und unterstützt die Seelsorge in den Gemeinden und Verbänden. Den Haushalt des Erzbistums und damit die Verwendung der Kirchensteuergelder legt die Kirchensteuervertretung fest, die sich aus Priestern und Laien zusammensetzt. Darüber hinaus besteht für alle Gläubigen die Möglichkeit, in anderen gewählten Gremien Mitverantwortung für die Kirche von Freiburg zu übernehmen: Vor Ort im Pfarrgemeinderat oder im Dekanatsrat und auf Bistumsebene im Diözesanrat der Katholiken.

 

Emeritierte Bischöfe und Domkapitulare