Rechtsgrundlagen und Leitbild
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für den Rechnungshof der Erzdiözese Freiburg ergeben sich aus dem Kirchenrecht: Nach can. 1276 CIC (Codex Juris Canonici) hat der Ordinarius (= Ortsbischof) die Vermögensverwaltung der ihm unterstellten öffentlichen juristischen Personen gewissenhaft zu überwachen und durch Erlass besonderer Instruktionen für die Regelung der gesamten kirchlichen Vermögensverwaltung zu sorgen.
Diese ordnungsgemäße Vermögensverwaltung wird durch den Diözsanvermögensverwaltungsrat, die Fach- und Rechtsaufsicht des Ordinariates und durch den Rechnungshof sichergestellt.
Der Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg ist unmittelbar dem amtierenden Erzbischof unterstellt und nur diesem verantwortlich. Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des kirchlichen und staatlichen Rechts unabhängig und nur an das staatliche und kirchliche Recht gebunden.
Die Details über Aufbau, Zuständigkeit und Arbeitsweise des Rechnungshofs sind im Statut des Rechnungshofs geregelt.
- Wir prüfen die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze sowie die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung. Wesentliches Element unserer Tätigkeit ist, dass wir im Falle von Beanstandungen es nicht bei diesen belassen, sondern den geprüften Einrichtungen Empfehlungen geben, wie es künftig besser/richtig gemacht werden kann.
- Die Größe der zu prüfenden Einrichtungen reicht von kleinsten Dienststellen mit ein bis drei Mitarbeitenden bis hin zu Einrichtungen, die aufgrund der Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme mittelständischen Unternehmen gleichstehen.
- Wir prüfen in Ausübung der Aufsicht des Ordinarius die Einhaltung rechtmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Handelns aller kirchlichen Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg.
- Wir ermitteln den Ist-Zustand einschließlich eventueller Fehler, beraten abgestimmt auf die konkreten Verhältnisse, auch um Krisen sowie finanziellen und ideellen Schaden abwenden zu helfen.
- Unser Umgang ist geprägt von Respekt und gegenseitiger Achtung.
- Wir informieren einander offen, umfassend und klar und schaffen durch ehrlichen Dialog Vertrauen. Konflikte tragen wir in vorgenanntem Sinne aus.
- Wir führen partnerschaftlich. Wir fördern die fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir fördern ein gutes Arbeitsklima.
- Wir achten und respektieren unsere Gesprächspartner der zu prüfenden Einrichtungen, kritisieren falls nötig und anerkennen gute Leistungen.
- Wir handeln unabhängig und nach objektiven Bewertungsmaßstäben.
- Dialog und offener Austausch von Informationen, sowohl mit den geprüften Einrichtungen als auch Dritten, sind wesentliche Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und damit die Arbeit des Rechnungshofes.
- Anregungen und Kritik sind uns stets willkommen und Anlass, unsere Arbeitsmethoden zu hinterfragen und zu optimieren.
