Rechtsgrundlagen und Leitbild

 

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für den Rechnungshof der Erzdiözese Freiburg ergeben sich aus dem Kirchenrecht: Nach can. 1276 CIC (Codex Juris Canonici) hat der Ordinarius (= Ortsbischof) die Vermögensverwaltung der ihm unterstellten öffentlichen juristischen Personen gewissenhaft zu überwachen und durch Erlass besonderer Instruktionen für die Regelung der gesamten kirchlichen Vermögensverwaltung zu sorgen.
Diese ordnungsgemäße Vermögensverwaltung wird durch den Diözsanvermögensverwaltungsrat, die Fach- und Rechtsaufsicht des Ordinariates und durch den Rechnungshof sichergestellt.
Der Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg ist unmittelbar dem amtierenden Erzbischof unterstellt und nur diesem verantwortlich. Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des kirchlichen und staatlichen Rechts unabhängig und nur an das staatliche und kirchliche Recht gebunden.
Die Details über Aufbau, Zuständigkeit und Arbeitsweise des Rechnungshofs sind im Statut des Rechnungshofs geregelt.
 

Unser Leitbild

 

  • Dieses Leitbild entstand in der damaligen Stabsstelle Revision im Jahr 2004. Es wurde im Jahr 2017 im Rahmen der Erstellung des Leitbilds der Erzb. Kurie überprüft und weiter für zutreffend erachtet. Im Jahr 2023 wurde das Leitbild an seitherige Veränderungen angepasst und aktualisiert. 
 

  • Dieses Leitbild ist Orientierung und Maßstab für unser tägliches Handeln nach innen und außen. Wir lassen uns an unserem Leitbild messen!
 

  • Wir prüfen die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze sowie die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung. Wesentliches Element unserer Tätigkeit ist, dass wir im Falle von Beanstandungen es nicht bei diesen belassen, sondern den geprüften Einrichtungen Empfehlungen geben, wie es künftig besser/richtig gemacht werden kann. 

  • Die Größe der zu prüfenden Einrichtungen reicht von kleinsten Dienststellen mit ein bis drei Mitarbeitenden bis hin zu Einrichtungen, die aufgrund der Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme mittelständischen Unternehmen gleichstehen. 
 

  • Wir prüfen in Ausübung der Aufsicht des Ordinarius die Einhaltung rechtmäßigen, wirt­schaftlichen und sparsamen Handelns aller kirchlichen Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg.

  • Wir ermitteln den Ist-Zustand einschließlich eventueller Fehler, beraten abgestimmt auf die konkreten Verhältnisse, auch um Krisen sowie finanziellen und ideellen Schaden abwenden zu helfen.
 

  • Wir gestalten unsere Prüfungsverfahren fair und transparent.

  • Wir nutzen zeitgemäße Prüfungs­methoden, Arbeitsmittel und Informationssysteme und entwickeln diese gemeinsam fort, um in angemessener Zeit bestmögliche Arbeits­ergebnisse zu erzielen. Wir qualifizieren uns fachlich und persönlich weiter.
 

  • Unser Umgang ist geprägt von Respekt und gegenseitiger Achtung.

  • Wir informieren einander offen, umfassend und klar und schaffen durch ehrlichen Dialog Vertrauen. Konflikte tragen wir in vorge­nanntem Sinne aus.

  • Wir führen partnerschaftlich. Wir fördern die fachliche und persönliche Fort- und Weiter­bildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir fördern ein gutes Arbeits­klima.
 

  • Wir achten und respektieren unsere Gespräch­spartner der zu prüfenden Einrich­tungen, kritisieren falls nötig und anerkennen gute Leistungen.

  • Wir handeln unabhängig und nach objektiven Bewertungsmaßstäben.

  • Dialog und offener Austausch von Infor­mationen, sowohl mit den geprüften Einrichtungen als auch Dritten, sind wesentliche Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und damit die Arbeit des Rechnungshofes.

  • Anregungen und Kritik sind uns stets willkommen und Anlass, unsere Arbeits­methoden zu hinterfragen und zu optimieren.