Schulstunde in der NS-Zeit
02.07.2024 |
Diese Elemente enthielt der Religionsunterricht während der Herrschaft der Nationalsozialisten
Am 19. Juli 1933 beschloss das Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz, Abt. Kultus und Unterricht, den Hitlergruß fortan in der Schule durchführen zu lassen. Wie sah der Religionsunterricht hiernach in der Diözese aus?
Vom Badischen Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz, Abt. Kultus und Unterricht, erging am 19.07.1933 eine in seinem Amtsblatt, Nr. 20, veröffentlichte und beschriebene Neuerung im Schulwesen. Eine Verpflichtung zum Ausführen des Hitlergrußes hatte es schon für die badischen Landesbeamten gegeben: „Der Herr Reichsminister des Innern Dr. Frick hat nach Überwindung des Parteienstaates den Hitler-Gruß als Deutschen Gruß für die Beamtenschaft eingeführt.“ Nun wurde der Hitlergruß zum verpflichtenden Bestandteil einer jeden Schulstunde; es wurde sogar genau erklärt, wie, durch wen und wann er auszuführen war. Die folgende Passage aus besagtem Amtsblatt erläutert unmissverständlich, was nun zum Schulalltag in Baden gehören sollte:
„Im Anschluß hieran wird angeordnet, daß Schüler und Schülerinnen zu Beginn und Schluß des Unterrichts, bei Wechsel der Lehrer zu Beginn und Schluß der Unterrichtsstunden, beim Eintritt des Direktors usw. nicht nur wie bisher durch Aufstehen oder wie beim Turnen und Sport durch Stillstehen grüßen, sondern künftighin durch Aufstehen, Einnehmen von strammer Haltung und Erheben des rechten Armes den zum Deutschen Gruß gewordenen Hitler-Gruß erweisen. Lehrer und Lehrerinnen erwidern mit dem Hitler-Gruß.“
Mit den Schulstunden war es jedoch nicht getan, denn die neue Anordnung nahm den gesamten Sozialraum Schule für sich in Anspruch – das heißt den Klassenraum, die Gänge sowie den Schulhof.
„Im Anschluß hieran wird angeordnet, daß Schüler und Schülerinnen zu Beginn und Schluß des Unterrichts, bei Wechsel der Lehrer zu Beginn und Schluß der Unterrichtsstunden, beim Eintritt des Direktors usw. nicht nur wie bisher durch Aufstehen oder wie beim Turnen und Sport durch Stillstehen grüßen, sondern künftighin durch Aufstehen, Einnehmen von strammer Haltung und Erheben des rechten Armes den zum Deutschen Gruß gewordenen Hitler-Gruß erweisen. Lehrer und Lehrerinnen erwidern mit dem Hitler-Gruß.“
Mit den Schulstunden war es jedoch nicht getan, denn die neue Anordnung nahm den gesamten Sozialraum Schule für sich in Anspruch – das heißt den Klassenraum, die Gänge sowie den Schulhof.
In welcher Form fand die staatliche Anordnung Eingang in die kirchliche Sphäre und insbesondere in den Religionsunterricht, der von Geistlichen geleitet wurde? Hierzu liefert das Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg die Antwort. Im Amtsblatt 20 (1933) wird unter Nummer 10844 vom 19.08.1933 – also exakt einen Monat nach der Ministeriumsanordnung und mit Bezug darauf – verfügt, dass der Deutsche Gruß im Religionsunterricht durchzuführen sei.
Der Eintrag im Amtsblatt beginnt mit der wörtlichen Wiedergabe eines Schreibens vom Minister des Kultus und Unterrichts, in dem er die Anordnung vom 19.07.1933 darstellt. Er ergänzt hier, dass die „äußere Schulordnung“ auch für den Religionsunterricht gelte. Weiter heißt es aus dem Ministerium: „Selbstverständlich bleibt es nach wie vor Sache der kirchlichen Behörde, zu bestimmen, wie nach der Begrüßung bezw. am Schlusse der Stunde vor der Verabschiedung von Lehrer und Schülern mit dem deutschen Gruß der Religionsunterricht selbst eingeleitet und geschlossen werden soll. Die Unterrichtsverwaltung hat keine Bedenken dagegen zu erheben, wenn seit alten Zeiten im Religionsunterricht bestehende Uebungen, wie der ‚katholische Gruß‘ und Gebete zu Beginn und Schluß des Unterrichts beibehalten werden, sie erwartet aber andererseits auch, daß die Religionslehrer den Bestimmungen der äußeren Schulordnung, zu deren Einhaltung sie verpflichtet sind, entsprechen.“ Damit war die Erwartungshaltung klar: die Religionslehrer wurden zur Umsetzung des Hitlergrußes in ihrem Unterricht verpflichtet, durften aber weiterhin ihre eigenen Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale durchführen.
Das Erzbischöfliche Ordinariat fügte dem Schreiben des Ministeriums noch die Umsetzung für die Pfarrämter bei: „Darnach hat auch der Religionslehrer den Gruß der Schüler durch Erheben des rechten Armes zu erwidern. Hieran soll sich, wie seither allgemein üblich, von Seiten der Schüler der katholische Gruß ‚Gelobt sei Jesus Christus‘ anschließen, welchen der Katechet mit ‚In Ewigkeit. Amen‘ beantwortet.“
Das Erzbischöfliche Ordinariat fügte dem Schreiben des Ministeriums noch die Umsetzung für die Pfarrämter bei: „Darnach hat auch der Religionslehrer den Gruß der Schüler durch Erheben des rechten Armes zu erwidern. Hieran soll sich, wie seither allgemein üblich, von Seiten der Schüler der katholische Gruß ‚Gelobt sei Jesus Christus‘ anschließen, welchen der Katechet mit ‚In Ewigkeit. Amen‘ beantwortet.“
Wenige Monate später, im Januar 1934, wurde die obige Bestimmung erweitert. Im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg wurde die Neuerung des Ministeriums im genauen Wortlaut und diesmal ohne weitere Erläuterung durch das Ordinariat abgedruckt.
Wesentliche Veränderungen betrafen hier den Anwendungsbereich, das Ritual selbst, die katholische Begrüßung und Verabschiedung, die Verpflichtung sogenannter 'Nichtarier', schließlich noch die Einbindung von Flaggen sowie Gesang in der Schule.
- Anwendungsbereich: von der Schule als Raum ging die Anordnung nun über auf die Personen. War man eine Lehrkraft oder ein Schüler, dann war man per se zum Hitlergruß verpflichtet.
- Das genau formalisierte Ritual: „Der Lehrer tritt zu Beginn jeder Unterrichtsstunde vor die stehende Klasse, grüßt als erster durch Erheben des rechten Armes und durch die Worte ‚Heil Hitler‘; die Klasse erwidert den Gruß durch Erheben des rechten Armes und durch die Worte ‚Heil Hitler‘. Der Lehrer beendet die Schulstunde, nachdem sich die Schüler erhoben haben, durch Erheben des rechten Armes und die Worte ‚Heil Hitler‘; die Schüler antworten in gleicher Weise.“
- Umrahmung des katholischen Grußrituals durch den Hitlergruß: Letzterer sollte am Beginn und am Ende des Religionsunterrichts stehen, wie eine Klammer um die katholische Begrüßung und Verabschiedung herum.
- Freistellung der sogenannten ‚nichtarischen‘ Schüler: sie mussten den Deutschen Gruß (theoretisch) nicht erweisen.
- Einbindung von Flaggen und Liedern: das Hissen und Einholen der Reichsfahnen vor sowie nach den Ferien sollte von Gesang begleitet werden; es war eine Strophe des Deutschland- und des Horst-Wessel-Lieds zu singen.
Sicherlich dürften sich die konkreten Anforderungen in den darauffolgenden Jahren nochmal drastisch verändert haben und bisher noch zugebilligte ‚Freiheiten‘ zurückgenommen worden sein. Man mag sich heute kaum vorstellen, wie militärisch und politisch gefärbt der Schulalltag bereits 1933 und 1934 wirkte.
Sarah Mammola
Nutzung
Im EAF gibt es einen eigenen Unterbestand (B2-NS) zur Zeit des Nationalsozialismus, in dem mehrere Akten die Veränderungen im Bereich Schule, kath. Jugendverbände und –vereine abbilden. Es handelt sich um Akten aus dem Erzbischöflichen Ordinariat.
Ergänzend hierzu sind in B2 unter der Rubrik „Vereine“ (B2-55) die Akten zu diözesanweiten Vereinen zusammengefasst. Die Laufzeit dieser Akten geht weit über das Regime der Nationalsozialisten hinaus. Dadurch sind Veränderungen im Vereins- und Verbandswesen besonders gut greifbar.
Von B2-NS wurden Mikrofilme angefertigt, sodass zum einen die Originale geschont werden können, zum anderen erleichtert dies die Benutzung und kurzfristige Einsichtnahme in mehrere Akten.
Ergänzend hierzu sind in B2 unter der Rubrik „Vereine“ (B2-55) die Akten zu diözesanweiten Vereinen zusammengefasst. Die Laufzeit dieser Akten geht weit über das Regime der Nationalsozialisten hinaus. Dadurch sind Veränderungen im Vereins- und Verbandswesen besonders gut greifbar.
Von B2-NS wurden Mikrofilme angefertigt, sodass zum einen die Originale geschont werden können, zum anderen erleichtert dies die Benutzung und kurzfristige Einsichtnahme in mehrere Akten.
Literaturempfehlung
Die Kriegsberichte aus den einzelnen Pfarreien der Diözese geben die Kriegszeit aus der Sicht der jeweiligen Pfarrer wieder. Sie werden, nach Dekanaten geordnet, in mehreren Bänden des FDA aufgearbeitet und im Wortlaut abgedruckt. Außerdem sind die einzelnen Berichte in den Fußnoten mit Hinweisen zu Archivalien und Literatur sowie mit Erläuterungen angereichert. Ein Glossar und ein Register am Ende jedes Bandes unterstützen das Verständnis wie auch die Recherche.
Bisher sind erschienen:
-FDA, Bd. 139 (2019): die Dekanate Achern, Breisach, Bretten, Bruchsal und Buchen.
-FDA, Bd. 140 (2020): die Dekanate Bühl, Donaueschingen, Endingen, Engen und Ettlingen.
-FDA, Bd. 141 (2021): die Dekanate Freiburg, Geisingen, Hegau, Heidelberg, Karlsruhe, Kinzigtal und Klettgau.
-FDA, Bd. 142 (2022): die Dekanate Konstanz, Krautheim, Lahr, Lauda, Linzgau, Mannheim und Meßkirch.
-FDA, Bd. 139 (2019): die Dekanate Achern, Breisach, Bretten, Bruchsal und Buchen.
-FDA, Bd. 140 (2020): die Dekanate Bühl, Donaueschingen, Endingen, Engen und Ettlingen.
-FDA, Bd. 141 (2021): die Dekanate Freiburg, Geisingen, Hegau, Heidelberg, Karlsruhe, Kinzigtal und Klettgau.
-FDA, Bd. 142 (2022): die Dekanate Konstanz, Krautheim, Lahr, Lauda, Linzgau, Mannheim und Meßkirch.


