Was ist eigentlich Archivwürdigkeit?

11.07.2024 | Ein Definitionsversuch

Bis auf die Bundesarchivgesetze von Deutschland und Österreich sowie drei Landesarchivgesetze (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) wird in den meisten Archivgesetzen und Verordnungen der Begriff der Archivwürdigkeit als Kriterium für die Übernahme definitorisch eingeführt. 

Auf der Basis der 16 Landesarchivgesetze, dem Bundesarchivgesetz für Deutschland, der Kirchlichen Archivordnung (KAO) für die katholische Kirchenarchive und das Archivgesetz (ArchivG) für die Evangelischen Kirchenarchive - und in Ergänzung mit dem Österreichischen Denkmalschutzgesetz und den Bundesgesetz über die Archivierung in der Schweiz - ergibt sich folgende (praktische) Definition des Begriffes:
Archivwürdigkeit - Realdefinition
Archivwürdig sind alle Daten, Dokumente, Unterlagen, Schriftgüter, Siegel, Karten, Pläne, Aufzeichnungen, AV-Medien oder artverwandte Stücke in physischer oder elektronischer Form, 
 
      1. denen eine rechtliche, politische, wirtschaftliche, kulturelle, soziale, administrative, historische, religiöse oder gesetzgeberische Bedeutung zukommt oder denen hierfür ein bleibender Wert zugemessen wird,
      2. die in einem allgemeinen öffentlichen Interesse liegen, einen hohen Informationsgehalt besitzen oder für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben wichtig sind, 
      3. die für Forschung, Wissenschaft oder in sonstiger Bildungsarbeit (z. B. historischer, politischer oder religiöse Art) relevant sind, 
      4. die helfen, Geschichte, Gegenwart oder zukünftige Entwicklungen und Ereignisse zu verstehen oder das Wirken von Akteur:innen in diesen Kontexten dokumentieren,
      5. die zur Rechtewahrung oder -sicherung oder für Belange Dritter dienen können.
Archivwürdigkeit - Theoretische Definition
Wenn man diese Punkte etwas zusammenfasst und abstrahiert, kann man sagen, Archivwürdigkeit ist die Norm des Archivierens, die danach fragt, ob ein Objekt dem Zweck von Archivierung genüge leistet oder leisten wird. Ein Objekt gilt in dem Sinne also als archivwürdig, wenn es im Kontext von geschaffener historischer Zeugenschaft, mit Blick auf zukünftige, zum Teil unbekannte, rekonstruktive, multivalente Praxen, als langfristig beweiskräftig angesehen werden kann. Archivwürdigkeit stellt neben Archivfähigkeit und Archivreife, eine Grundlage für Bewertungsentscheidungen dar und ist mithin kulturell, gesellschaftlich und technologisch durchsetzt.
 
Archivgut und Archivwürdigkeit
Dabei ist nicht jedes Archivgut auch archivwürdig. Dies hängt beispielsweise stark von der Definition von Archivgut ab. So kann Archivgut auch Hilfsmittel zur Orientierung oder Nutzung miteinschließen [1] (wie etwa Repertorien, Findmittel oder Karteikarten) oder Dokumentationsmittel [2] (Begleitschreiben, Inventarlisten,...). Diese können im Zweifel ebenfalls Archivgut sein, sind aber nicht unbedingt im strengen Sinne archivwürdig. 
 
Entscheidungsträger über Archivwürdigkeit sind zumeist Archive selbst oder Rahmenvorgaben auf Verordnungs- oder Gesetzesebene. Auch konkretisieren Dokumentationsprofile, Handreichungen oder Kriterienkataloge in den einzelnen Archiven die jeweilige Bewertungsentscheidung bzw. machen diese nachvollziehbar.
 
Manchmal kann der Begriff der Archivwürdigkeit über das Dokumentationsprofil eines einzelnen Archivs hinausgehen, etwa wenn ein allgemeines oder hohes öffentliches Interesse an angebotene Stücke geknüpft ist. So kann Schriftgut hier durchaus von einem Archiv als archivwürdig betrachtet, eine Archivierung aber ausgeschlossen werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Schriftstück grundsätzlich archivwürdig wäre, aber nicht in das Dokumentations- und Sammlungsprofil eines Archivs hineinpasst. In der Praxis werden solche Stücke jedoch oft übernommen. Vielfach handelt es sich dabei z. B. um Dinge, die als "Beifang" in Nachlässen oder Überlieferungen abgegeben wurden, ohne dass man sie darin vermutet hätte.
 
 
Der Begriff der Archivwürdigkeit kann allerdings auch losgelöst von der objekthaftigen Verfasstheit von abgegebenen Stücken und ihrem tatsächlichen Aufheben betrachtet werden. So können z. B. Serienakten archivwürdig sein, jedoch werden diese oft nur als Samples oder Schnitte archiviert. Gleichzeitig ist Archivwürdigkeit kein stehender oder ewiger Begriff, da andernfalls Nachkassation und Umwidmungen von Archivgut nicht denkbar wären.
 
Verwandte Begriffe sind "kassabel" (häufig als Gegenteil von archivwürdig), sowie Aktenwürdigkeit/-relevanz. Diese kann einer Archivwürdigkeit vorausgehen, ist aber weder hinreichend noch notwendig dafür. 
 

Tony Franzky
 
 
Fußnoten
[2] Vgl. z. B. LArchG Schleswig Holstein
 
Literatur
Chiquet, Simone (2001): Was heisst eigentlich archivwürdig? In: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte (51), S.470-486. Verfügbar unter: https://www.e-periodica.ch/digbib/view?rid=szg-006:2001:51::508#120
 
Christian, Karsten (2015): Archivwürdigkeit (-reife). In: Terminologie der Archivwissenschaft der Archivschule Marburg. Verfügbar unter: https://www.archivschule.de/uploads/Forschung/ArchivwissenschaftlicheTerminologie/Terminologie.html