Das Konzept der Warnung ist nicht neu. Das Wort selbst lässt sich bis ins althochdeutsche
warnōn des 8. Jahrhunderts zurückverfolgen und bedeutet "vorsehen, vorbereiten, rüsten, behüten, schützen" (Quelle:
DWDS). Und bereits in der Bibel wird an 62 Stellen vor ganz unterschiedlichen Gefahren, drohendem Unheil oder den Folgen von Handlungen "gewarnt".
Springt man in die Vormoderne, so stellt man fest, dass zwischen 1600 und 1780 in den historischen Referenzkorpora des DWDS-Kernkorpus und des Deutschen Textarchivs das Warnen zurückgeht und erst um die Jahrhundertwende zum 19. Jahrhundert wieder vermehrt "gewarnt" wird.
Bei diesem Referenzkorpus handelt es sich um eine Sammlung verschiedener Textsorten aus Wissenschaft, Belletristik, journalistischer Prosa und Gebrauchsliteratur in ausgewogenen Anteilen. Auch im Amtsblatt der Erzdiözese wurde regelmäßig gewarnt. Das Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg – bis 1933 unter dem Titel „Anzeigeblatt“ – ist das amtliche Publikationsorgan für kirchliche Gesetzgebung und Verordnungen im Erzbistum. Die erste Warnung findet sich im Anzeigeblatt 17/1866, S. 70, wo auf einen Priester aufmerksam gemacht wird, der das damalige Demeritenhaus in Weiterdingen verlassen hatte.
Dennoch war die Zahl der Warnungen zunächst sehr gering. Erst in den Nachkriegsjahren stieg sie an und erreichte in den 1980er Jahren mit über 60 Meldungen in einem Jahrzehnt ihren Höhepunkt. Hinzu kommt, dass 1931 erstmals auch externe Warnungen, z. B. von anderen Diözesen, der Bischofskonferenz oder Ermittlungsbehörden, aufgegriffen und veröffentlicht wurden. Seit den 1950er Jahren finden sich auch diese relativ regelmäßig im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg.
Am häufigsten wurde seit 1860 vor Betrug, Diebstahl oder Übervorteilung gewarnt (über 117 Fälle). Dabei handelt es sich beispielsweise um Bittbriefe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, Betrugsversuche mit der Bitte um Spenden für dubiose oder nicht existierende Organisationen etc. Dicht gefolgt (mit über 70 Fällen) wird vor falschen Priestern gewarnt, die entweder keine Priester sind oder nicht mehr sind oder nicht für die angegebene Religionsgemeinschaft arbeiten. Das Spektrum reicht hier von angeblichen Ordenspriestern bis hin zu einem falschen Sekretär des Vatikans (Amtsblatt 15/2002, S. 286).
Auffallend häufig wird vor einem Herrn Klaus J. E. gewarnt. Herr E. gab sich als Pater Michael (Maria) oder Pater Nikolaus aus und wurde zwischen 1985 und 2002 zehnmal erwähnt. Unter anderem war er zwischenzeitlich in Bayreuth inhaftiert, weil bei ihm größere Mengen Bargeld, Taschenuhren, Goldmünzen und andere Wertgegenstände aus verschiedenen Betrugsfällen gefunden wurden. Außerdem wurde ihm per Gerichtsbeschluss untersagt, den Ordensnamen Pater Michael Maria in der Öffentlichkeit zu führen.
Sehr häufig trat auch Pater Don(atus) auf, vor dem zwischen 1990 und 2003 sechs Mal gewarnt wurde. Er gab vor, mit Bittbriefen für ein Waisenhaus in Amsterdam oder für Straßenkinder in Rumänien zu sammeln.
Betrachtet man die Fälle etwas typologischer, so lässt sich zunächst die Gruppe der Betrugsversuche im Bereich der handwerklichen Dienstleistungen Pfarrverwaltung beschreiben. Hier wird häufig vor Betrugsversuchen mit angeblichen Goldschmiede- oder Vergoldungsarbeiten (seit 1960 insgesamt 11x) oder unseriösen Angeboten wie Reparatur der Orgel, der Glocken, Elektriker, Feuerlöscherprüfung etc. gewarnt (insgesamt 8x). Eine besonders windige Masche war der Verkauf von Vorschaltgeräten für Glühlampen, mit denen angeblich Strom gespart werden kann (Amtsblatt 25/1996, S. 483).
Eine weitere Gruppe umfasst eher administrative Dienstleistungen bzw. Angebote, wie z. B. die Beratung über Kapitalanlage- und Steuersparmodelle (Amtsblatt 29/1985, S. 255), die Hilfe bei der Einkommensteuererklärung und beim Lohnsteuerjahresausgleich (Amtsblatt 28/1987, S. 179). Darunter sind auch vorschnelle Vertragsabschlüsse beim Erwerb von Immobilien im Bauherrenmodell (Amtsblatt 31/1984, S. 359) sowie (technologiebedingt) Angebote zur Eintragung in diverse Adress-, Telefon-, Telefax- oder Branchenverzeichnisse und in diesem Zusammenhang versandte Angebote, die als Rechnung aufgefasst werden können (Amtsblatt 32/1988, S. 431; Amtsblatt 18/1992, S. 384; Amtsblatt 20/1994, S. 391; Amtsblatt 27/1997, S. 197; Amtsblatt 2/2003, S. 16; Amtsblatt 14/2005, S. 68).
Etwas in den Hintergrund gerückt sind in den letzten Jahren Fälle von Warnung beim An-/Verkauf von Kultur- und Kunstgütern aller Art wie etwa Statuetten, Paramente, Wachswaren, Bücher oder Grafiken und Reliefs (1920-1999 17 Warnungen).
Mit dem Aufkommen des Internets kamen auch die Warnungen vor Internetbedrohungen auf. So wurde erstmals 1999 vor gefälschten Spendenaufrufen per E-Mail gewarnt (Amtsblatt 23/1999, S. 161). Hinzu kamen Dialer im Internet (Amtsblatt 18/2004, S. 344), Warnungen vor Abmahnungen wegen eingescannter Straßenkarten (Amtsblatt 16/2005, S. 77), Domaingrabbing (Amtsblatt 20/2006, S. 413) und, im letzten Jahr, gefälschte E-Mails des Bundeskriminalamtes (Amtsblatt 2/2023, Nr. 163) sowie gefälschte Spendenaufrufe für die Ukraine (Amtsblatt 14/2023, S. 145).
Abschließend seien noch drei etwas kuriosere Warnungen erwähnt. Zum einen wurde 1948 vor einem Briefmarkendieb im Pfarrarchiv gewarnt (Amtsblatt 5/1948, S. 22), 1989 vor einem Rentner, der in seiner Freizeit eigenmächtig Urlaubsvertretungen für Pfarrer übernahm (Amtsblatt 9/1989, S. 78) und 1994 vor einem angeblichen Musikhochschullehrer, der 1994 seine Orgelkenntnisse zum Verkauf von CD-Spielern nutzte (Amtsblatt 14/1994, S. 366).
Tony Franzky
Links
Das Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg (digitalisiert 1857 bis heute) finden Sie hier:
https://www.kirchenrecht-ebfr.de/list/kirchliches_amtsblatt