Über den selbsternannten Papst Clemens XV.

20.03.2025 |

Im Archiv begegnen einem durchaus einige Kuriositäten, manche in ganz kleinem Maßstab und andere von größerer Tragweite. Eine Anfrage, ob das EAF auch Unterlagen zum selbsternannten Papst Clemens XV. oder Pater Michel Collin hätte, gab den Anlass, der Sache etwas näher auf den Grund zu gehen. Vielleicht fühlt sich die eine oder der andere durch den Blogartikel eingeladen, sich eingehender bei uns mit diesen ‚Sonderpäpsten‘ zu beschäftigen.

Im Konradsblatt erschien 2020 anlässlich des Todes von David Browden (oder dem selbsternannten Papst Michael) ein Artikel, der bereits ein paar sogenannte ‚Möchtegern-Päpste‘ vorstellt. Wie es scheint, störte sich der ein oder andere am Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) oder baute gar sektenähnliche Strukturen um die eigene Person auf. Ihnen gemeinsam ist, dass sie den (für alle anderen rechtmäßig gewählten und anerkannten) Papst kategorisch ablehnten. Wenn das Phänomen nicht auch seine ernsten Seiten hätte, könnte man über die kreative Karriereplanung dieser streitbaren Individuen schmunzeln. 
 
In der Diözese Freiburg sorgte insbesondere der ehemalige Kapuzinerpater Michel Collin ab 1962 für etwas mehr Unruhe. Er residierte zwar zu dem Zeitpunkt in Clémery (Département Meurthe-et-Moselle), doch sollte sein anvisierter Wirkungskreis weit darüber hinausgehen. Zu seiner Person kann noch angemerkt werden, dass er 1951 laisiert und 1961 exkommuniziert worden war. Er fand über ein paar Jahre hinweg Eingang in mehrere Schreiben an und aus dem Ordinariat. Bereits ein flüchtiger Blick in die Akte lässt erahnen, dass der Fall keine bloße Kuriosität darstellte, denn es kam zu mehreren Anzeigen gegen Michel Collin.
 
Der vermeintliche Clemens XV. stützte sich auf die Mitarbeit lokaler Anhängerinnen und Anhänger, die seine Schriften über ein internes Verteilungssystem verbreiteten. In seinem Flugblatt „Die Wahrheit“, das eigentlich ein Auszug aus der französischsprachigen Zeitung „La vérité“ darstellte, propagierte er seine Botschaften und ‚Dekrete‘ in mehreren Diözesen. Er enthob beispielsweise wiederholt alle Priester ihres Pfarramtes, erklärte sämtliche Weihen durch Bischöfe für unwirksam und das Papsttum von Paul VI. für nichtig. Eine wiederkehrende Erzählung betrifft das dritte Geheimnis von Fatima, welches er insofern zu kennen schien, als er damit in den 1960er Jahren seinen Anspruch auf den Apostolischen Stuhl rechtfertigte.
 
Ferner zirkulierte die Schmähschrift „Haarsträubendes aus dem Vatican für die ganze Welt“. Darin diffamierte er Papst Paul VI., der aus seiner Sicht nicht nur kein legitimer Nachfolger des 1963 verstorbenen Johannes XXIII. war, sondern dem er alle möglichen sittlichen und menschlichen Verfehlungen andichtete. 
Ebenfalls sorgten seine abstrusen Aussagen in Interviews für Aufmerksamkeit. Auch auf Veranstaltungen nutzte er die Bühne, um seine Botschaften persönlich zu überbringen - so zum Beispiel 1967 auf dem Sühne- und Priestertag in Matzenhofen im Bistum Augsburg. Seine Unterstützerinnen und Unterstützer reisten per Bus an.
 
An das Ordinariat in Freiburg wurden in der Angelegenheit Michel Collin meist Anschreiben mit beigefügten Flugblättern zur Kenntnisnahme über die lokalen Vorkommnisse adressiert. In wenigen Fällen zeigten sich die Personen ernsthaft besorgt oder verunsichert. Demgegenüber spiegelten deutlich mehr Schreiben Empörung über die Verleumdungen wider. Eine Welle an Flugblättern in den Jahren 1972 und 1973, die eigentlich Nachdrucke vergangener Exemplare waren und folglich wenig Neues boten, gab vermutlich den Anlass zur diözesanweiten Warnung im Amtsblatt. 1973 wurde dazu abgedruckt: 
 
Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg 1973/22
 
Derweil konnte der Straßburger Bischof Elchinger etwas entspannter auf die Sache blicken. Obwohl sich der selbsternannte Papst zeitweise im Elsass aufgehalten hatte, fiel der Zuspruch hier gering aus. In einem Brief Elchingers an Erzbischof Schäufele von 1972 liest man dafür, dass Collin seiner Steuerpflicht wohl nicht ausreichend nachgekommen war und von einem Finanzbeamten ein hohes Bußgeld ausgestellt bekam. Ob die anschließend ausgesprochene ‚Exkommunikation‘ das Finanzamt beeindruckte oder eine Steuerrückzahlung doch noch geleistet werden musste, geht nicht aus dem Schreiben hervor. 
 
Sarah Mammola
Nutzung
-EAF, B2-1945/1045, Häretiker und Schismatiker, Expater Collin alias Clemens XV., 1962-1974.
-EAF, Dek Bruchsal 168, Abwehr des Irr- und Unglaubens, P. Michel Collin alias Clemens XV., 1965-1977.