26.06.2025 |
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen "speichern" und "archivieren"?
In der elektronischen Datenverarbeitung wird häufig kaum ein Unterschied zwischen „speichern” und „archivieren” gemacht. Allenfalls ist das „lange Speichern” von Dateien, die man „vielleicht später noch mal brauchen könnte”, auch gleichzeitig das Archivieren. Dennoch handelt es sich hierbei um zwei sehr verschiedene Konzepte.
Das Wort „Archivieren” (ursprünglich archīvum als Nebenform des lateinischen archīum) entstammt dem griechischen archéion (ἀρχεῖον): „Regierungsgebäude, Behörde, Amt”. Der Wortstamm ist „arche” (ἀρχή): „Anfang, Ursache, Ursprung, Grundlage, Herrschaft, Regierung”. [DWDS] Der Wortstamm findet sich auch heute noch in Wörtern wie: Archäologie, Archetyp, Hierarchie, Monarch, Patriarch, Oligarch usw. Dies gibt bereits einen ersten Hinweis auf Formen des „Amtshandelns” oder „Herrschaftshandelns” bzw. auf eine Ursächlichkeit oder Begründung von Handlungen.
Das Wort „Speichern” hingegen geht auf das lateinische spīcārium zurück. Spīca bedeutet eigentlich „Spitze”, in diesem Zusammenhang aber „Getreide-Spitze”. Daher bezeichnete man im Spätlatein das Spīcārium als Getreidelager bzw. Vorratshaus. Im Mittelhochdeutschen wurde der Begriff „spīcher” später auch für sämtliche Formen des Lagers verwendet [DWDS].
Was bedeutet dieser – zuweilen stark verkürzte – Exkurs in die Wortherkunft nun aber für den Unterschied zwischen Speichern und Archivieren?
Sehr viel, denn es gibt nicht nur einen etymologischen, sondern auch einen inhaltlichen Unterschied. Gerade im Kontext der elektronischen Datenverarbeitung werden Begriffe wie „Speichern”, „Datensicherung”, „Backup”, „revisionssicheres Ablegen” oder „digitale Langzeitarchivierung” oft synonym benutzt.
Dabei hat das Speichern in der Regel den Zweck, im laufenden Betrieb kurzfristig oder mittelfristig auf Inhalte zugreifen zu können (ähnlich wie beim etymologisch verwandten Kornsilo). Die Daten sollen vor allem verfügbar und bearbeitbar sein. Die Ablagestruktur folgt in der Regel einem frei gestaltbaren Ordner- und Ablagesystem im Speicher. Dadurch sind gespeicherte Informationen mitunter sehr volatil und können sich schnell verändern oder gelöscht werden.
Falls Dateien einmal nicht verfügbar sein sollten (beispielsweise aufgrund eines Systemausfalls, versehentlichen Löschens, Datenverlusts oder Überschreibens eines Dokuments mit einer veralteten Version), ist es gut, wenn man auf eine Datensicherung bzw. ein Backup zurückgreifen kann. Dies ist sowohl bei privater IT-Anwendung als auch in öffentlichen Kontexten von großer Bedeutung und dient dazu, Daten im letzten (oder einem beliebigen) Bearbeitungszustand wiederherzustellen, um eine nahtlose Bearbeitung zu gewährleisten. Backups unterstützen daher auch das Speichern mit Funktionen wie Versionierung und Wiederherstellung älterer Bearbeitungsstände.
Werden Daten hingegen revisionssicher abgelegt, ist es in der Regel nicht beabsichtigt, diese wieder zu verändern. Revisionssicherheit bedeutet in diesem Fall, dass Daten unveränderbar gespeichert werden. Im Zweifelsfall kann man sie zwar lesen, aber nicht direkt mit ihnen weiterarbeiten. Ein Beispiel hierfür sind optisch einmal beschreibbare Datenträger wie CD-R, DVD oder Blu-ray, aber auch sogenannte WORM-Speicher. Diese Speicher vertreten das Konzept „Write once, read many” (WORM), also „einmal schreiben, immer wieder lesen”. WORM-Speicher sind im Kontext der digitalen Langzeitarchivierung ebenfalls sehr wichtig. Der Anwendungsfall revisionssicherer Speicher liegt hier oft darin, elektronische Dokumente für den Zeitraum ihrer Aufbewahrungsfrist in ihrem unveränderten Originalzustand aufzubewahren und ggf. deren Lebenszyklus verfolgbar zu halten. Dies kann beispielsweise aus juristischen Gründen zur Wahrung von Rechten notwendig sein. Solche Formen des Speicherns sind oft dem Alltagsgebrauch entzogen, orientieren sich an einer eigenen Ablagestruktur und können durch zusätzliche Beschränkungen oder die Protokollierung von Zugriffen geschützt sein.
Bei der digitalen Langzeitarchivierung sind neben der Unveränderbarkeit noch einige weitere Aspekte zu berücksichtigen. So sollen die Daten beispielsweise über den Lebenszyklus von Systemen und Dateiformaten hinaus lesbar und interpretierbar bleiben. Häufig müssen daher Zwecke und Kriterien historischer Beweiskraft, digitaler kultureller Überlieferung oder wissenschaftlicher Forschungsinteressen erfüllt sein. Daher wird Zugang und Nutzung, ähnlich wie bei manchen revisionssicheren Speichern, beschränkt und protokolliert. In jedem Fall ist jedoch ein Benutzungskonzept erforderlich. Notwendige Änderungen werden dokumentiert. Die Ablagestruktur wird in der Regel vereinheitlicht und normiert, um eine Findbarkeit auch für Außenstehende zu gewährleisten. Zeitgleich werden die dort abgelegten Daten in der Regel in langzeitnutzbare Dateiformate migriert. Dabei entstehen viele weitere Metadaten, beispielsweise Informationen darüber, womit Dateien erstellt wurden, was sie beinhalten oder wer der Urheber der Daten war. Diese werden dann auch zur Recherchierbarkeit genutzt.
Zur Veranschaulichung hier noch eine kleine Übersicht: