Wichtigkeitshierarchien oder Wer ist wirklich wichtig?
02.10.2025 |
Für die Archivarinnen und Archivare sähe es schlecht aus, denn während eines großen Teils der nunmehr fast 200 Jahre umfassenden Bistumsgeschichte gab es keine – und die Welt ist keineswegs untergegangen. Auch der Erzbischof käme nicht gut weg, denn es gab immer wieder Sedisvakanzen, also erzbischofsfreie Zeiträume, deren längster zwischen 1868 und 1882 etwa 14 Jahre dauerte – ohne dass in dieser Zeit das Bistum den Geist aufgegeben hätte.
Noch ungünstiger sähe die Bilanz für Generalvikar oder Weihbischöfe aus, denn auch diese Ämter waren bisweilen über längere Zeit hinweg unbesetzt. So kam die Erzdiözese zwischen 1868 und 1918 ein halbes Jahrhundert lang ohne Generalvikar aus, und die längste weihbischofslose Phase währte von 1843 bis 1868, also immerhin zweieinhalb Jahrzehnte. Lässt dies etwa den Schluss zu, Generalvikar und Weihbischöfe seien unwichtig? Die gleiche Vermutung gälte freilich für einen sehr großen Teil der derzeitigen Bediensteten: Wirklich wichtig könnten demnach nur jene sein, deren Stellen es von Anfang an und immer gab.
Die Arbeitshypothese, durch das Wegdenken einzelner Funktionen die wirkliche Wichtigkeit zu ermitteln, ist also nicht unproblematisch, scheint sie doch zu der Folgerung zu führen, die Bistumsleitung sei insgesamt nicht besonders wichtig. Da dies nicht sein kann, sei der Gedanke in die andere Richtung zu Ende gedacht: Wirklich wichtig wäre mithin nur die Person, die man nicht wegdenken kann, ohne gravierende Schäden gewärtigen zu müssen: Der Hausmeister!
Ob den jeweiligen Hausmeistern immer bewusst war, wie wichtig sie sind, ist nicht im Detail bekannt. Klar ist hingegen, dass sie von der Geschichtsschreibung bis heute sträflich vernachlässigt wurden: In keinem Werk über die Freiburger Kirchengeschichte findet sich eine Darstellung ihrer Aufgaben oder gar ihrer Lebensgeschichten. In den Akten hingegen tauchen sie sehr wohl auf – also gibt es sie, der eingangs zitierten Spruchweisheit zufolge, auch wirklich. Einige wenige Beispiele sollen diese Behauptung belegen:
Die Uniform bestand aus Hose und Gilet, goldbordiertem Uniformrock, Mantel und goldbordiertem Hut. Wie sie aussah, wissen wir nicht – vielleicht so ähnlich wie die eines herrschaftlichen Dieners um 1800 – aber sie dürfte rein optisch der Bedeutung des Amtes sehr gut entsprochen haben. Ersetzt wurden Becherer die Kosten für die Uniform allerdings nicht, da ja, so die Begründung, in seinem Gehalt bereits ein Anteil für Dienstkleidung enthalten sei. Auch Becherers Argument, diese Aufwandsentschädigung sei für die Tätigkeit als Kanzleidiener bestimmt, bei der er sich seine Kleider „unglaublich ruinire“, während er die teure Prunkuniform nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Wunsch des Domkapitels für repräsentative Anlässe angeschafft habe, konnte die Bistumsleitung nicht umstimmen.
Das Jahresgehalt belief sich auf 550 Gulden und setzte sich zusammen aus einem Grundgehalt von 350 Gulden, 50 Gulden „anstatt einer Uniform“, einer mit gleichfalls 50 Gulden veranschlagten Dienstwohnung, 55 Gulden „anstatt der Neujahrsgeschenke“ und Brennholz im Wert von 45 Gulden. Die Ernennungsurkunde endete mit der ausdrücklich formulierten Erwartung, Kiefer „werde diesen ihm übertragenen Dienst mit aller Gewissenhaftigkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit versehen, sich überhaupt angelegen sein laßen, das ihm geschenkte Zutrauen durch ein anständiges und pflichtgetreues Benehmen zu rechtfertigen.“ Heinrich Kiefer hatte freilich nicht allzu lange Gelegenheit, den Vertrauensvorschuss einzulösen, denn er starb schon im Frühjahr 1854.
Nachfolger Wolfgang Kiefers, der anscheinend im Jahr 1868 aus dem Dienst geschieden ist – ob durch Entlassung, Pensionierung oder Tod, wird aus den Akten nicht klar – wurde ein Ernst Kiefer, offenkundig ein Sohn des früheren Hausmeisters Heinrich Kiefer. Freilich besetzte man die Stelle zunächst einmal nur provisorisch und zahlte Ernst Kiefer nur das Gehalt eines Pedellengehilfen – die Wege, auf denen Verwaltungen in Zeiten knapper Finanzen zu sparen versuchen, waren seinerzeit schon die gleichen wie heute.
Wie dieser Ernst Kiefer seine Arbeit als Pedell gemacht hat, wissen wir nicht, wohl aber, dass er durch sein außerdienstliches Verhalten – das bisweilen zu einem sehr späten und geräuschintensiven Nachhausekommen führte – nicht nur erheblich zur Steigerung der Umsätze einzelner Gastronomiebetriebe sowie zur Vermehrung der entsprechenden Akten beitrug, sondern auch seine dienstlichen Leistungen nicht unbedingt steigerte.
Mit diesen Auszügen aus der noch ungeschriebenen Geschichte der Hausmeister ist nun zwar der Nachweis dafür gelungen, dass es sich bei ihnen um wichtige Personen handelt. Hinsichtlich der Annahme, der jeweilige Hausmeister sei der allerwichtigste Mensch in der Bistumsleitung, dürften hingegen gewisse Zweifel nicht ganz von der Hand zu weisen sein, allen Livreen und goldbestickten Uniformröcken zum Trotz. Die Frage bleibt also offen.
Christoph Schmider
Archive sind dazu da, Akten und Dokumente aller Art für die Zukunft zu bewahren, als Unterlagen, die benötigt werden, um die unterschiedlichsten Fragen beantworten zu können. Beispielsweise die Frage, welches denn die wichtigsten Personen in der Freiburger Bistumsleitung seien. Als Mitarbeitende des Archivs haben wir die korrekte Antwort jederzeit parat: Selbstverständlich wir, denn schon die alten Römer wussten, dass „quod non est in actis, non est in mundo“, oder, frei übersetzt, dass das, was nicht in den Akten steht, gar nicht existiert. Und da für die Akten das Archiv zuständig ist, ist ganz klar, wo die Wichtigsten zu finden sind, denn ohne das Archiv und seine Akten wäre die Welt wie am allerersten Tage – wüst und leer.
Diese Meinung teilen freilich nicht alle, sondern sie präferieren eine andere Reihenfolge: Am wichtigsten ist selbstverständlich der Erzbischof, gefolgt vom Generalvikar, den Weihbischöfen und den Leiterinnen und Leitern der Hauptabteilungen und Stabsstellen. Die Wichtigkeitsfrage ließe sich freilich auch von der anderen Seite betrachten, nämlich indem man die Wichtigkeitsfavoriten wegdenkt und überlegt, wie es dann um das Funktionieren der Bistumsleitung bestellt sein wird.
Für die Archivarinnen und Archivare sähe es schlecht aus, denn während eines großen Teils der nunmehr fast 200 Jahre umfassenden Bistumsgeschichte gab es keine – und die Welt ist keineswegs untergegangen. Auch der Erzbischof käme nicht gut weg, denn es gab immer wieder Sedisvakanzen, also erzbischofsfreie Zeiträume, deren längster zwischen 1868 und 1882 etwa 14 Jahre dauerte – ohne dass in dieser Zeit das Bistum den Geist aufgegeben hätte.
Noch ungünstiger sähe die Bilanz für Generalvikar oder Weihbischöfe aus, denn auch diese Ämter waren bisweilen über längere Zeit hinweg unbesetzt. So kam die Erzdiözese zwischen 1868 und 1918 ein halbes Jahrhundert lang ohne Generalvikar aus, und die längste weihbischofslose Phase währte von 1843 bis 1868, also immerhin zweieinhalb Jahrzehnte. Lässt dies etwa den Schluss zu, Generalvikar und Weihbischöfe seien unwichtig? Die gleiche Vermutung gälte freilich für einen sehr großen Teil der derzeitigen Bediensteten: Wirklich wichtig könnten demnach nur jene sein, deren Stellen es von Anfang an und immer gab.
Die Arbeitshypothese, durch das Wegdenken einzelner Funktionen die wirkliche Wichtigkeit zu ermitteln, ist also nicht unproblematisch, scheint sie doch zu der Folgerung zu führen, die Bistumsleitung sei insgesamt nicht besonders wichtig. Da dies nicht sein kann, sei der Gedanke in die andere Richtung zu Ende gedacht: Wirklich wichtig wäre mithin nur die Person, die man nicht wegdenken kann, ohne gravierende Schäden gewärtigen zu müssen: Der Hausmeister!
Ob den jeweiligen Hausmeistern immer bewusst war, wie wichtig sie sind, ist nicht im Detail bekannt. Klar ist hingegen, dass sie von der Geschichtsschreibung bis heute sträflich vernachlässigt wurden: In keinem Werk über die Freiburger Kirchengeschichte findet sich eine Darstellung ihrer Aufgaben oder gar ihrer Lebensgeschichten. In den Akten hingegen tauchen sie sehr wohl auf – also gibt es sie, der eingangs zitierten Spruchweisheit zufolge, auch wirklich. Einige wenige Beispiele sollen diese Behauptung belegen:
Erster Hausmeister – „Pedell“ – des Erzbischöflichen Ordinariats war ein gewisser Nikolaus Becherer. Aktenkundig wird er zum ersten Mal im Januar 1836 durch einen Brief, aus dem sich zugleich ersehen lässt, dass ihm die Bedeutung seiner Aufgabe bewusst war: „Wenige Tage nach der Consecration des hochwürdigsten Herrn Erzbischofs Bernard wurde ich gnädigst als Pedell angestellt und erhielt von dem damaligen Herrn Domdecan Dr. Burg den Auftrag, mir sogleich eine anständige Uniform anzuschaffen. Ich säumte nicht, diesem Befehle nachzukommen, in der sichern Hoffnung, es werden mir, wie [es] bei den Dienern aller Landesstellen und adelichen Herrschaften der Fall ist, die diesfalsigen Kosten ersetzt, was jedoch bisher nicht geschah.“
Die Uniform bestand aus Hose und Gilet, goldbordiertem Uniformrock, Mantel und goldbordiertem Hut. Wie sie aussah, wissen wir nicht – vielleicht so ähnlich wie die eines herrschaftlichen Dieners um 1800 – aber sie dürfte rein optisch der Bedeutung des Amtes sehr gut entsprochen haben. Ersetzt wurden Becherer die Kosten für die Uniform allerdings nicht, da ja, so die Begründung, in seinem Gehalt bereits ein Anteil für Dienstkleidung enthalten sei. Auch Becherers Argument, diese Aufwandsentschädigung sei für die Tätigkeit als Kanzleidiener bestimmt, bei der er sich seine Kleider „unglaublich ruinire“, während er die teure Prunkuniform nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Wunsch des Domkapitels für repräsentative Anlässe angeschafft habe, konnte die Bistumsleitung nicht umstimmen.
Außer dem Hausmeister gab es einen „Pedellengehilfen“. Dieser, Heinrich Kiefer mit Namen, wurde im Jahr 1850 nach Nikolaus Becherers Tod zum „Ordinariatspedellen“ ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde auf einem Kopfbogen des Erzbischofs – mittlerweile Hermann von Vicari – ausgefertigt und von ihm eigenhändig unterschrieben – ein weiterer Beleg für die Wichtigkeit des Hausmeisteramtes.
Das Jahresgehalt belief sich auf 550 Gulden und setzte sich zusammen aus einem Grundgehalt von 350 Gulden, 50 Gulden „anstatt einer Uniform“, einer mit gleichfalls 50 Gulden veranschlagten Dienstwohnung, 55 Gulden „anstatt der Neujahrsgeschenke“ und Brennholz im Wert von 45 Gulden. Die Ernennungsurkunde endete mit der ausdrücklich formulierten Erwartung, Kiefer „werde diesen ihm übertragenen Dienst mit aller Gewissenhaftigkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit versehen, sich überhaupt angelegen sein laßen, das ihm geschenkte Zutrauen durch ein anständiges und pflichtgetreues Benehmen zu rechtfertigen.“ Heinrich Kiefer hatte freilich nicht allzu lange Gelegenheit, den Vertrauensvorschuss einzulösen, denn er starb schon im Frühjahr 1854.
Nachfolger wurde Wolfgang Kiefer, wobei aus den Akten nicht ersichtlich ist, ob er mit seinem Vorgänger verwandt war. Ein Brief, mit dem er Anfang des Jahres 1855 um eine Gehaltsaufbesserung bat, verdeutlicht, was seinerzeit die Aufgaben des Hausmeisters waren – und wie viel von ihm erwartet wurde: „Durch das vermehrte Dienstpersonal bei der Kanzlei des Hochwürdigsten Ordinariats, von früher sieben auf zehn Angestellte, haben auch meine Dienstgeschäfte um ein Bedeutendes zugenommen. Ich habe nicht nur zwei Zimmer weiter zur Feuerung und Reinigung zu besorgen, sondern weit mehr Acten hin und her zu tragen, hauptsächlich aber seitdem die Dienstgeschäfte gegen früher auffallend zugenommen haben, mit der Verpackung der Poststücke gar oft so viel zu thun, daß ich mit der größten Anstrengung allein nicht mehr fertig werden kann, sondern häufig noch einer Aushülfe bedarf, welche ich aus meinen Mitteln bezahlen muß.“
Nachfolger Wolfgang Kiefers, der anscheinend im Jahr 1868 aus dem Dienst geschieden ist – ob durch Entlassung, Pensionierung oder Tod, wird aus den Akten nicht klar – wurde ein Ernst Kiefer, offenkundig ein Sohn des früheren Hausmeisters Heinrich Kiefer. Freilich besetzte man die Stelle zunächst einmal nur provisorisch und zahlte Ernst Kiefer nur das Gehalt eines Pedellengehilfen – die Wege, auf denen Verwaltungen in Zeiten knapper Finanzen zu sparen versuchen, waren seinerzeit schon die gleichen wie heute.
Wie dieser Ernst Kiefer seine Arbeit als Pedell gemacht hat, wissen wir nicht, wohl aber, dass er durch sein außerdienstliches Verhalten – das bisweilen zu einem sehr späten und geräuschintensiven Nachhausekommen führte – nicht nur erheblich zur Steigerung der Umsätze einzelner Gastronomiebetriebe sowie zur Vermehrung der entsprechenden Akten beitrug, sondern auch seine dienstlichen Leistungen nicht unbedingt steigerte.
Mit diesen Auszügen aus der noch ungeschriebenen Geschichte der Hausmeister ist nun zwar der Nachweis dafür gelungen, dass es sich bei ihnen um wichtige Personen handelt. Hinsichtlich der Annahme, der jeweilige Hausmeister sei der allerwichtigste Mensch in der Bistumsleitung, dürften hingegen gewisse Zweifel nicht ganz von der Hand zu weisen sein, allen Livreen und goldbestickten Uniformröcken zum Trotz. Die Frage bleibt also offen.
Christoph Schmider
Nutzung
B2-8-41, Pedellen, Amtsgehilfen, Vol. 1, 1828-1925
B2-8-42, Pedellen, Amtsgehilfen, Vol. 2, 1926-1944


