Betroffenenbeirat

  
 
Zum 1. Juli 2021 wurde in der Erzdiözese Freiburg ein Betroffenenbeirat konstituiert. Er besteht aus zwei Frauen und zwei Männern, die selbst im kirchlichen Kontext sexuellen Missbrauch erfahren haben. Der Beirat will in erster Linie für die Menschen da sein, die von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche betroffen sind. Er möchte sie unterstützen, indem er ihre Interessen gegenüber der Kirche vertritt. Dazu gehören die Anerkennung, finanzielle Unterstützung und konkrete Hilfen für Betroffene. Gleichzeitig will der Beirat dazu beitragen, dass durch gezielte Prävention und weitere Maßnahmen alles getan wird, um Menschen vor sexuellen Übergriffen, vor sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch zu schützen.
 
Der Betroffenenbeirat fordert zudem eine ehrliche, transparente und zügigere Aufarbeitung ein. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit müssen Konsequenzen gezogen und daraus abgeleitete Maßnahmen umgesetzt werden. Im Blick hat der Betroffenenbeirat dabei unter anderem die Priesterausbildung, kirchliche Jugendarbeit und die Gemeinden selbst. Überall gilt es prüfen, welche Strukturen Missbrauch begünstigen oder was geändert werden kann, um Missbrauch zu verhindern. Der Betroffenenbeirat sieht vor allem im Machtsystem Kirche selbst Ansatzpunkte, die geändert werden müssen. Bei all diesen Themen ist die Betroffenenperspektive unverzichtbar. Der Betroffenenbeirat ist in der GE-Kommission mit zwei Mitgliedern vertreten. Der Rahmen der Arbeit des Betroffenenbeirats ist in einem eigenen Statut geregelt.
 

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