Filme und Rechte

Alle Filme, die Sie über die Mediathek und damit Medienzentralen.de erhalten, sind rechtlich sicher. Wir erwerben Filme immer mit dem Ö-Recht, so dass die öffentlich-nicht-gewerbliche Nutzung frei gegeben ist. Kaufen Sie sich dagegen persönlich z.B. eine Spielfilm-DVD, so verfügt diese nur über das Recht zur privaten Nutzung; ein Einsatz in außerschulischen Bildungskontexten scheidet damit aus.

Was die rechtlichen Erfordernisse für den Einsatz von Filmen in der Schule angeht, so nehmen wir aktuell unterschiedliche Positionen wahr: In Baden Württemberg wird über die Website für Lehrerinnenfortbildung vermittelt, dass bei einem Film-Einsatz im Klassenverband die privaten Rechte ausreichend sind. Erst wenn der Film klassenübergreifend, in einem Projektzusammenhang oder bei einer Schulveranstaltung gezeigt werde, ist eine Lizenzierung mit dem Ö-Recht erforderlich. In der Website Filme im Unterricht unterstreichen jedoch die Film-Anbieter, dass bei einer Nutzung im Unterricht / in der Schule eine Film-Lizenzierung mit dem Ö-Recht ausnahmslos erforderlich sei.
 
Mediathek-Nutzende brauchen sich um dieses Thema keine weiteren Gedanken machen: Unsere Filme beinhalten immer die erforderlichen Lizenzen für den öffentlich-nicht-gewerblichen Einsatz. Damit sind auch außerschulische Film-Veranstaltungen immer rechtlich gesichert.
 
Bei Dokumentar- und Spielfilmen, die im Kino gezeigt wurden / werden, gibt es allerdings eine Hürde, auch wenn diese von uns ausgeliehen oder downgeloadet werden: das sog. Außenwerbeverbot. In Kurzform: Der Titel des Films darf in der Werbung nicht genannt werden. Zudem kann der Film-Inhalt in der Werbung nur umschrieben werden.
 
Worum geht es beim Außenwerbeverbot? Gerade kleinere Kinobetriebe und engagierte Programmkinomacher haben es schwer, im medialen Wettbewerb wirtschaftlich mitzuhalten. Nun spielt auch noch ein nicht-gewerblicher Veranstalter (etwa eine Kirchengemeinde) ohne Eintritt mit, indem Filme aus der Mediathek öffentlich gezeigt werden sollen.
 
Um gewerbliche Kinos vor unbotmäßigem Wettbewerb zu schützen, werden daher nicht-gewerbliche Vorführrechte nur mit den genannten Werbeauflagen vergeben. Im Zweifelsfall genießt die gewerbliche Abspielstätte ein sog. Vorspielrecht. Frei beworben werden dürfen Filme, die nicht für eine Kinoauswertung zur Verfügung stehen; Fernsehfilme, DVD-Veröffentlichungen von Filmen, die es nicht ins Kino geschafft haben und Kurzfilme.
 
Das nachfolgende Merkblatt bietet Ihnen weitere Informationen zu :
  • Was kann passieren?
  • Was ist erlaubt?
  • Tipps für Kleinstadt und Land
  • Weitere Hinweise
 
Für Film-Veranstaltungen im außerschulischen Bereich sind auch die GEMA-Regelungen zu beachten; >>> hier finden Sie die entsprechenden Infos.