Die katholische Kirche gehört zu den größten Arbeitgebern für pädagogische Fachkräfte in Deutschland. In der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sind wir Experten. Allein in den rund 1000 katholischen Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese Freiburg, die von Kirchengemeinden und katholischen Verbänden, wie der Caritas getragen werden, werden rund 65.000 Kinder von mehr als 14.000 pädagogischen Fachkräften betreut.
Die katholischen Kirchengemeinden der Erzdiözese Freiburg bieten in ihren über 800 Kindertageseinrichtungen attraktive Arbeitsplätze. Dabei stehen sie für unverzichtbare Werte wie Gemeinschaft, Frieden, Gerechtigkeit, Nächstenliebe  und Bewahrung der Schöpfung. Vertrauen in sich, in Andere und in Gott sind für die Basis, auf der Leben gelingen kann. Zukunftssichere, familienfreundliche Arbeitsplätze und respektvoller Umgang mit unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sind uns wichtig.
Nein. Wichtig ist, dass Sie unsere christlichen Werte und unser christliches Leitbild teilen. Warum ist das wichtig? Das Katholische Stadtdekanat Stuttgart ist kein weltanschaulich neutraler Arbeitgeber, sondern fußt auf einer langen christlichen Tradition, die wir auch in unseren Einrichtungen leben. Deshalb feiern wir in den Kitas christlichen Feste wie Ostern, Advent, Weihnachten, Erntedank und St. Martin. Die Grundlage unseres pädagogischen Konzepts ist der christliche Glaube. Aber auch andere Religionen werden mit Respekt behandelt und im Kita-Alltag wahrgenommen.
 
 
 

Muss ich katholisch sein, um in einer katholischen Kita zu arbeiten?
Nein. Eine Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist nicht notwendig, um in einer Kindertageseinrichtung in der Erzdiözese Freiburg zu arbeiten. Jedoch solltest du dich mit den Werten und Zielen  identifizieren und das katholische Profil der katholischen Einrichtung mittragen. Denn die Katholischen Kirchengemeinden als Träger unserer Kindertageseinrichtungen sind keine weltanschaulich neutralen Arbeitgeber. Ihr Engagement fußt auf einer langen christlichen Tradition und der christliche Glaube wird als Teil des Profils auch in den Kindertageseinrichtungen gelebt. So gehören christlichen Feste wie Ostern, Erntedank, St. Martin, Nikolaus und Weihnachten zum festen Bestrandteil einer katholischen Kindertageseinrichtung. Das heißt jedoch nicht, dass nur katholische Kinder aufgenommen werden. Jedes Kind ist unabhängig von seiner Konfession willkommen und andere Religionen werden mit Respekt behandelt.
 
Lediglich bei Leitungen und deren Stellvertretungen bedarf es einer Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, zur nichtkatholischen Ostkirche oder einer christlichen Glaubensgemeinschaft, die Magdeburger Erklärung unterzeichnet hat, da diese Personen das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren. 
 

Arbeitsvertragsordnung für den Kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg
Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter einer katholischen Kindertageseinrichtung in der Erzdiözese Freiburg bist du im Tarifbereich der Arbeitsvertragsordnung für den Kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg (AVO) angestellt. Es sichert allen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erzdiözese Freiburg einheitliche und faire Beschäftigungsbedingungen. Der AVO ist ein an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) angelehntes Tarifwerk. Da die Regelungen des TVL in der Regel übernommen werden, profitierst du von jeder Tariferhöhung im öffentlichen Dienst.
 

  • 39 Stundenwoche
  • offene und wertschätzende Teamkultur
  • flexible Arbeitszeitkonten
  • angenehmes und mitarbeiterfreundliches Arbeitsklima
  • Zielvereinbarungsgespräche und individuelle Qualifizierungsprogramm
  • Supervision
  • Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern
  • Unterstützung durch die Fachberatung im Diözesancaritasverband Freiburg e.V. (DiCV)
  • Fort- und Weiterbildungsangebote über unseren Fachverband (DiCV Freiburg)
Sonderzahlungen
  • Monatliche Mehrvergütung von 120 €
  • Jahressonderzahlung im November
  • Ergänzungsentgelt im Dezember von 24%
  • Vermögenswirksame Leistung in Höhe von 6,65 €/Monat
  • Betriebliche Altersvorsorge (KZVK)
  • Zuschuss zum Jobticket/Deutschlandticket*
  • Zuschuss zum Jobrad*
  • Kinderzulage; derzeit 120 € pro Kind bei einer Vollzeitstelle (sonst anteilig)
  • Geburtsbeihilfe 
Urlaub und Arbeitszeitbefreiung
  • Verkürzung der Wochenarbeitszeit um 0,5 Stunden
    • bei Kindern unter 12 Jahren
    • ab Vollendung des 60. Lebensjahrs
    • bei Pflege bedürftiger Angehörigen
  • 30 Tage Urlaub und zwei Regenerationstage sowie bis zu zwei Umwandlungstage
  • Besinnungs- und Oasentage 
  • Arbeitsbefreiung für verschiedene Anlässe
    • (Eheschließung, Tod enger Angehöriger, Geburt, Taufe,  Erstkommunion, Firmung oder Konfirmation eines Kindes, Übernahme Tauf- oder Firmpatenschaft, dienstlich veranlassten Umzug ) 
  • Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Gehaltes 
    • ganztägig an Heilig Abend (24.12.) und Silvester (31.12.)      
    • an Gründonnerstag ab 12.00 Uhr
Gesundheitsmanagement
  • Hansefit*
*keine Regelleistung; abhängig vom jeweiligen Träger
Stand: 06/2024
 
 

In Deutschland verfügen die Kirchen über ein eigenes Arbeitsrecht. Artikel 140 des Grundgesetzes legt fest, dass jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der allgemein gültigen Gesetze ordnet und verwaltet. Diese Regelung hat ihren Ursprung in der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 137 Absatz 3 Satz 1). 
Im kirchlichen Dienst kommen die arbeitsrechtlichen Regelungen (z.B. Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub,…) nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen (sog. Zweiter Weg) oder durch einseitig gesetzte Regelungen (sog. Erster Weg) zustande, sondern über den sog. Dritten Weg:
In einer paritätisch besetzten Kommission mit Mitarbeitervertretern und Dienstgebervertretern werden die Arbeitsrechtsregelungen gemeinsam ausgehandelt. Dies sichert bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dienstgeber und wird den besonderen Anliegen des kirchlichen Dienstes gerecht.
Arbeitskämpfe, Aussperrungen und Streiks passen ebenso wenig zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes wie das einseitige Festlegen von Arbeitsbedingungen durch die Leitung. Beide Modelle lassen sich nicht mit der gemeinsamen Verantwortung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber für den Auftrag der Kirche vereinbaren.
 
Zentrale Elemente des Dritten Weges sind:
  • Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Mitarbeitern und Dienstgebern.
  • Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in der Kommission, die die Arbeitsbedingungen für die Dienst- und Arbeitsverhältnisse festlegt.
  • Die faire und verantwortliche Konfliktlösung durch ein Vermittlungsverfahren statt durch einen Arbeitskampf.
  • Das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit.
Anders als bei Tarifabschlüssen gelten die beschlossenen Regelungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Verband.
Weitere Informationen zum Dritten Weg finden Sie hier.
 

Falls Sie Interesse an einer Mitarbeit in einer unserer katholischen Kindertageseinrichtungen haben, richten Sie Ihre Bewerbung bitte direkt an die Leitung einer Kindertageseinrichtung oder an die Kindergartengeschäftsführung einer Verrechnungsstelle bzw. Gesamtkirchengemeinde.
 

Informationen zum Download