Religionslehrerin / Religionslehrer werden

 

Religionslehrerinnen und Religionslehrer übernehmen eine anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe, die mit einer bischöflichen Beauftragung (Missio canonica) verbunden ist. Neben besonderen fachlichen Kenntnissen sind deshalb auch persönliche Voraussetzungen wichtig, um diesen besonderen Dienst an den Kindern und Jugendlichen zu übernehmen. Um die Persönlichkeit zu stärken und zu unterstützen, bieten die Studienbegleitungen Angebote für die Studierenden an.

Wer Religionslehrerin bzw. Religionslehrer werden will, hat in der Erzdiözese Freiburg unterschiedliche Möglichkeiten, sich für diesen Beruf zu qualifizieren:

1. Der am weitaus häufigsten gewählte Weg ist ein Studium der katholischen Theologie / Religionspädagogik an einer Universität oder einer Pädagogischen Hochschule (Bachelor und Master of Education). Nach dem erfolgreichen Hochschulstudium absolvieren die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer im Landesdienst einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst an der Schulart, für die sie die Qualifikation erworben haben.

Das Universitätsstudium eröffnet den Weg für das Lehramt an allgemeinbildenden Gymnasien und beruflichen Schulen. Durch ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule kann man sich für Grundschule, Werkreal-, Haupt- und Realschule oder im sonderpädagogischen Bereich qualifizieren. Anschließend ist eine Anstellung im Landesdienst der Regelfall. Eine kirchliche Anstellung ist u.U. auch möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Universitäten, den Pädagogischen Hochschulen, z.B. in FreiburgHeidelberg oder Karlsruhe und den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung für Lehrkräfte.

2. Mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in Katholischer Theologie gibt es die Möglichkeit, ein kirchliches Referendariat im Bereich der allgemeinbildenden Gymnasien oder der Beruflichen Schulen abzulegen. Erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen eröffnet sich eine Tätigkeit als Religionslehrerin oder Religionslehrer im kirchlichen Dienst an der entsprechenden Schulart.

3. Nach erfolgreichem Abschluss eines akkreditierten Bachelorstudiengangs an einer katholischen Hochschule im Fach Religionspädagogik eröffnet sich die Möglichkeit, den kirchlichen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen zu absolvieren. Als Gast nehmen die kirchlichen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an der staatlichen Ausbildung in den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte und den Ausbildungsschulen teil.

4. Lehrerinnen und Lehrer im Landesdienst, die an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und der Sekundarstufe I von Gemeinschaftsschulen unterrichten, aber in Studium und Vorbereitungsdienst keine fachliche Qualifikation für den Religionsunterricht erworben haben, können an einem von der Erzdiözese verantworteten Zusatzqualifizierungskurs teilnehmen und nach erfolgreichem Abschluss ebenfalls das Fach katholische Religionslehre in ihrer Schulart unterrichten.

Qualifizierungskurse gibt es auch für den Religionsunterricht in der Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Gymnasien und beruflichen Schulen für Kolleginnen und Kollegen, die mit einer Festanstellung an einer der beiden Schularten unterrichten.

5. Religionslehrerin bzw. Religionslehrer im Kirchendienst kann auch werden, wer entweder den Theologischen Kurs Freiburg sowie den Religionspädagogischen Kurs Würzburg oder den Grund- und Aufbaukurs von Theologie im Fernkurs sowie den Religionspädagogischen Kurs Würzburg erfolgreich absolviert. Im Anschluss ist eine Anstellung als Religionslehrerin bzw. Religionslehrer im Kirchendienst in Teilzeit möglich. Unterrichtet wird im Normalfall an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen. In seltenen Fällen ist eine Tätigkeit an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum denkbar.
 
6. Sowohl Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten wie auch Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten und Priester übernehmen in der Regel im Rahmen ihres Dienstauftrages auch ein Teildeputat im Religionsunterricht. Bei Fragen zu den unterschiedlichen Studien- und Ausbildungsgängen stehen ihnen die Referentinnen und Referenten im Erzbischöflichen Ordinariat gerne zur Verfügung.