| Egal in welcher Situation, ob nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit, in unruhigen Zeiten, persönlicher Veränderungen oder auch bei Wandel am Arbeitsplatz: ein BEM anzunehmen oder eigeninitiativ anzustoßen ist immer eine gute Möglichkeit sich auszutauschen, selbst zu reflektieren und neu auszurichten. Werden Sie sich klar über Ihre Bedürfnisse und Leistungsmöglichkeiten und beschäftigen Sie sich intensiv damit, wie diese im beruflichen Arbeitskontext berücksichtigt werden können. Tragen Sie aktiv zum Erhalt und zur Förderungen Ihrer Arbeitsfähigkeit bei und beeinflussen Sie Ihre Arbeitszufriedenheit und Motivation nachhaltig und positiv. Betrachten Sie das BEM als Chance, die Sie gemeinsam mit dem Dienstgeber nutzen können, um über Ihre Anliegen und Bedürfnisse zu sprechen. Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter steht nach 42 Arbeitsunfähigkeitstagen eine Einladung zu einem BEM Gespräch zu. Sie können ein BEM-Angebot annehmen und direkt profitieren. Manchmal kommt ein solche Einladung zu einem ungünstigen Moment. Dann ist es Ihnen freigestellt, das Angebot abzulehnen und zu einem anderen, für Sie passenderen Zeitpunkt, ein solches Verfahren erneut anzustoßen. Darüber hinaus kann jederzeit ein BEM eigeninitiativ angefragt werden. Die Anspruchsgrundlage von 42 Arbeitsunfähigkeitstagen ist dafür unerheblich. Haben Sie Fragen zu BEM? Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne! Ihre BEM-Lotsinnen Isabell Maras, Friederike Bolder, Kerstin Mahler E-Mail: bem@ordinariat-freiburg.de Tel: 0761 2188 800 www.ebfr.de/bem |
Es ist nie zu früh für ein BEM
Warum ein BEM immer die richtige Wahl ist

