Eine nahe angehörige Person einer oder eines Beschäftigten wird plötzlich pflegebedürftig oder ihr Gesundheitszustand verschlimmert sich: Arbeitgeber haben ihre Beschäftigten dann kurzfristig von der Arbeit freizustellen. Durch eine auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasste Umsetzung der Regelungen des Pflegezeitgesetzes kann der Betrieb zeigen, dass ihm die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ein wichtiges Anliegen ist…
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Good to know – Anspruch auf Freistellung

