Gleichberechtigung und Teilhabe aller in der Gesellschaft

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung  setzt sich dafür ein, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufhört und diese als vollwertige Bürger der Gesellschaft anerkannt werden.

Ende 2006 wurde die UN-Konvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und trat 2008 in Kraft.
 
In Deutschland leben etwa 12, 8 Millionen Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung - etwa jede:r siebte Einwohner:in.
Das deutsche Grundgesetzt enthält ein Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Jedoch enthält es weder das Recht auf schulische und berufliche Bildung noch ein Recht auf Arbeit.
 
In der Behindertenrechtskonvention geht es darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe an allen AKtivitäten zu ermöglichen. Ein gemeinsames Leben von allen Menschen mit und ohne Behinderung soll Normalität sein.

Die Kernpunkte der UN-Konvention

Barrieren abschaffen
In Städten, Gebäuden und bei Transportmitteln
Im Internet und in der Sprache
Durch behindertengerechte Räume, barrierefreie Internetseiten und die Etablierung von Gebärdensprache, Blindenschrift und Leichter Sprache.
Selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Keine Eingriffe in persönliche Rechte und Menschenrechte
Keine Entmündigungen oder Ausgrenzung von der Gemeinschaft
Durch freie Wahl von Wohnart und -ort, Unterstützungsangebote und Assistenzen für ein selbstbestimmtes Leben.
Gleiche Rechte für alle
Recht auf Bildung und Erziehung
In einer Schule für Kinder mit und ohne Behinderung.
 
Recht auf Arbeit
Menschen mit Behinderung verdienen ihren Lebensunterhalt selbst, in einem offenen, zugänglichen und inklusiven ersten Arbeitsmarkt.
 
Quelle: Aktion Mensch
 
Hier können Sie die UN-Behindertenrechtskonvention herunterladen:
 
UN-Behindertenrechtskonvention:
UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache: