Externe, unabhängige Ansprechpersonen
Die Interventionsordnung legt fest, dass Anzeigen von Missbrauch oder Verdachtsäußerungen umgehend geprüft werden. In der Erzdiözese Freiburg stehen betroffenen und angehörigen Personen externe, unabhängige Ansprechpersonen zur Seite, an die sich Betroffene wenden können, um Missbrauch zu melden. Immer in Absprache mit der betroffenen Person kann dann eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgen und der Antrag auf Anerkennung erlittenen Leids gestellt werden. Die Unterstützung und Begleitung der betroffenen Person steht dabei im Mittelpunkt; alle Schritte werden daher engmaschig mit den Betroffenen abgestimmt.
Für den Antrag auf Anerkennung erlittenen Leids wird die Schilderung der betroffenen Person protokolliert. Die Anhörung findet in der Regel in einem persönlichen Gespräch bei den Ansprechpersonen statt. Die Ansprechpersonen haben die erhobenen Vorwürfe in Hinblick auf ihre Plausibilität zu prüfen. Hierzu werden verfügbare Akten und Unterlagen eingesehen und auch der Beschuldigte angehört. Auch diese Anhörung wird protokolliert.
Das Protokoll des gemeldeten Missbrauchs sowie das Ergebnis der durchgeführten Plausibilitätsprüfung wird seit dem 1.1.2021 an die
Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) geschickt, sofern die betroffene Person einen Antrag stellen möchte. Diese entscheidet über die Zahlung einer Anerkennungsleistung und legt deren Höhe verbindlich fest. Die UKA weist die Auszahlung an die Betroffenen direkt an.
Zudem werden durch die einzelnen Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen.
