Schwerpunkt der Herbstsitzung der KODA waren nochmals die strukturellen Veränderungen ab 1. Januar 2026 und die dafür notwendigen Anpassungen der arbeitsrechtlichen Regelungen.
So wurde beispielsweise noch die Eingruppierung der Teamleitungen im Diözesanen Verwaltungsdienst geregelt oder die Dienstordnungen verschiedenster Berufsgruppen an die neuen Gegebenheiten im Jahr 2026 angepasst.
„Wir haben nun das arbeitsrechtliche Fundament geschaffen, dass die Arbeit in den neuen Strukturen ab 1. Januar 2026 aufgenommen werden kann., so der Vorsitzende der KODA, Stephan Schwär. „Bestimmt wird auch an der ein oder anderen Stelle nachjustiert werden müssen, aber die Grundlagen für den Startschuss am 1. Januar sind geschaffen.“
Neben K2030 waren aber auch noch weitere Themen auf der Agenda der KODA. So wurden beispielsweise Regelungen geschaffen für den kirchlichen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemeinbildenden Gymnasien und beruflichen Schulen sowie für den kirchlichen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, der ab dem Jahr 2026 erstmals angeboten wird.
(KODA)
