Anerkennung erlittenen Leids
Unabhängige Stelle für Unterstützung
Zusätzlich zu möglichen Anerkennungsleistungen auf Antrag über die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen können anerkannte Betroffene von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Kontext in der Erzdiözese Freiburg außerdem monatliche Leistungen in einer Höhe von bis zu 800,- EUR erhalten. Dies gilt für Betroffene, die sich aufgrund der Missbrauchsfolgen in schwierigen finanziellen Lebenssituationen befinden und bei denen eine nachweisbare Form der Bedürftigkeit vorliegt.
Zur Klärung ihrer Möglichkeiten für eine monatliche Unterstützungsleistung wie auch für eine Übernahme von Therapiekosten, können sich betroffene Personen an die Unabhängige Stelle für Unterstützung wenden.
Information zur Frage der Bedürftigkeit
Die Erzdiözese Freiburg möchte Betroffene, die aufgrund der Missbrauchserfahrung mit Einschränkungen – z. B. beruflicher oder gesundheitlicher Art – leben und daher mit einem niedrigen Einkommen auskommen müssen, unterstützen. Sie beabsichtigt, damit materielle Nachteile auszugleichen, und will auf diese Weise Verantwortung übernehmen, wo Menschen aufgrund Missbrauchs im kirchlichen Kontext in eine Bedürftigkeit geraten sind. Die Unterstützung macht dabei keine unmittelbare Aussage über Art und Ausmaß des erlebten Missbrauchs. Die Unabhängige Stelle für Unterstützung hilft in diesem Zusammenhang schnell, unkompliziert und praktisch.
Diese Hilfe kann, wie bereits dargestellt, finanzieller Art – in Form einer monatlichen Unterstützung – sein. Auch die Übernahme von Therapiekosten, welche nicht durch klassische Kostenträger gedeckt werden, kann beantragt werden. In Zusammenarbeit mit den externen, unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, der Psychotraumatischen Beratung sowie weiteren unterstützenden Stellen wird versucht, Betroffenen zur Seite zu stehen.
Alleinlebende Betroffene, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, können eine finanzielle Aufstockung beantragen. Unterhaltspflichten erhöhen das zu bemessende Einkommen. Sämtliche Beträge orientieren sich an der jeweils geltenden Tabelle zur Pfändungsfreigrenze. Melden Sie sich bei Fragen gern bei der Unabhängigen Stelle für Unterstützung.
Zur Beantwortung von Fragen, der Bearbeitung der Unterlagen und gegebenenfalls der Klärung der finanziellen Unterstützung wird Herr Faulmann gerne ein persönliches Gespräch mit den Betroffenen führen. Selbstverständlich können sich Betroffene vorab telefonisch, per Email oder postalisch melden, um zu klären, ob eine entsprechende Unterstützung für sie möglich ist.
Bei Bewilligung erfolgt die festgesetzte monatliche Unterstützung für 12 Monate. Darüber hinaus kann jedes Jahr in Folge ein neuer Antrag gestellt werden.
