Dienstradleasing
Jede/r Arbeitnehmer/-in des Erzbistums Freiburg hat die Möglichkeit, mit Unterstützung des Dienstgebers ein Fahrrad zu leasen und damit steuerlich begünstigt seinen persönlichen Beitrag zur "klimaneutralen Erzdiözese 2030“ zu leisten.
Rahmenbedingungen
Die arbeits- und dienstrechtlichen Grundlagen wurden durch die KODA und das Land BW in den Jahren 2017 bzw. 2018 geschaffen. Anspruchsberechtigt sind Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nach der Probezeit noch für mindestens 36 Kalendermonate fortbesteht. Der Anspruch setzt zudem voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung Anspruch auf Entgelt besteht. Sollte während des Leasingzeitraums das Entgelt eingestellt werden (bspw. bei Elternzeit, längerer Krankheit, Sonderurlaub) sind die monatlichen Raten von den Mitarbeitenden beizubringen.
Die Leasingraten werden dabei von den Mitarbeitenden direkt aus dem Bruttolohn getragen, was zu einer Einsparung bei Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.
Als Anbieter arbeitet die Erzdiözese Freiburg mit dem Freiburger Unternehmen JobRad zusammen. Es bietet ein flächendeckendes Händlernetz sowie ein Onlineportal, das den Verwaltungsaufwand minimiert. Mit diesem Modell hat auch jede Kirchengemeinde die Möglichkeit, über eine einfache Erklärung dem Rahmenvertrag des Bistums beizutreten. Jeder eigenständige Rechtsträger kann sich aber auch frei für einen Anbieter entscheiden.
Leasen statt kaufen
Anspruchsberechtigte Mitarbeitende können mehrere Diensträder in Summe bis 8.000 Euro leasen. Nach Ablauf der Leasingzeit ist vorgesehen, den Dienstnehmenden das Fahrrad zu einem Restwert von 18 % des ursprünglichen Kaufpreises zum Kauf anzubieten. Dies ist jedoch aus steuerrechtlichen Gründen unverbindlich. Für alle JobRäder, die ab dem 28.02.2024 beantragt werden, ändert sich die Berechnungsgrundlage des Gebrauchtkaufpreises vom Kaufpreis auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP). Die bestehenden Verträge sind von der Änderung der Bemessungsgrundlage nicht betroffen.
Über den Vorteilsrechner im JobRad-Portal ist es möglich, sich die individuellen Vorteile und die persönliche Rate auszurechnen. Lassen Sie sich als Arbeitnehmer/-in zudem vor Ort oder online von einem der über 6.000 JobRad-Fachhandelspartner beraten: https://portal.jobrad.org/ordinarfreib/suche/uA46fe8nVZ.
Bei Fragen zu Ihrem Jobrad, Ihrem neuen oder bestehenden Leasingvertrag wenden Sie sich bitte an den Support der Firma Jobrad unter Mail support@jobrad.org oder Tel. 0761-205515900.
Bei Fragen, die im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung bei der Erzdiözese Freiburg stehen, helfen wir vom Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der Erzdiözese Freiburg gerne weiter: jobrad@ordinariat-freiburg.de.
Die Vollkaskoversicherung greift bei:
1. Diebstahl (auch von Anbauteilen) und Raub
2. (Verkehrs-) Unfall
Beschädigungen durch...
- Vandalismus
- Fall oder Sturz
- Bedienungsfehler
- Beschädigung oder Zerstörung von Akkus und elektronischen Motor- und Steuerungsgeräten (jedoch keine betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Verschleiß)
...sind ebenfalls abgedeckt.
Bitten Sie am besten Ihren JobRad-Fachhändler, assona den Schaden zu melden oder melden Sie diesen selbst.
Über das meinJobRad®-Portal: https://portal.jobrad.org/login.html
Per E-Mail: kundenservice@assona.com
Per Tel.: 030 208 666 24
Außerdem geben Sie bitte den Schadensfall bei Ihrem zuständigen JobRad-Bevollmächtigten an. Dies ist notwendig, da der Arbeitgeber informiert werden muss, falls Kosten anfallen.
Zur weiteren Information finden Sie das Merkblatt zu Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie unter Dokumente.
Sowohl die Inspektion als auch der FullService sind bereits ab dem 1. Vertragsmonat möglich. Der/Die JobRadlerIn erhält von der JobRad GmbH bis zu drei Aufforderungen zur Durchführung der jährlichen Inspektion. Alle Details und Infos zur JobRad-Inspektion und zum JobRad-FullService finden Sie in den entsprechenden Merkblätter unter Dokumente.
Damit Sie auch weiterhin Ihr JobRad nutzen können, bedarf es nicht viel. Die Meldung über den Mutterschutz und die sich anschließende Elternzeit haben Sie sicher bei Ihrer Personalsachbearbeitung bereits abgegeben. Wichtig ist, dass Sie der Buchhaltung eine Einzugsermächtigung über die monatlich weiterlaufenden JobRad-Umwandlungsraten, die in Ihrem Überlassungsvertrag angegeben sind, erteilen. So können Sie sicherstellen, dass kein negativer Saldo auf Ihrem Lohnkonto entsteht und Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen können. Das entsprechende Formular für die Einzugsermächtigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung.
Damit Sie weiterhin Ihr JobRad nutzen können und dies zu Ihrer hoffentlich baldigen Genesung beitragen kann, ist es wichtig zu wissen, dass die monatlichen Umwandlungsraten, die in Ihrem Überlassungsvertrag angegeben sind, weiter anfallen und beglichen werden müssen, auch wenn Sie sich nicht mehr in der Lohnfortzahlung befinden. Dies bedeutet, dass Sie bedenken sollten ggf. der Buchhaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit durch die monatlichen Verpflichtungen kein negativer Saldo auf Ihrem Lohnkonto entsteht. Das entsprechende Formular für die Einzugsermächtigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung.
Bei einer Fahrradpanne (oder anderen Ereignissen) greift die JobRad-Mobilitätsgarantie. Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:
1. 24h-Notfallservice unter der Nummer +49 221 8277 9798
2. Deutschlandweite und über die EU hinausgehende mobile Pannenhilfe
3. Abschleppen nach einer Panne oder einem Unfall
4. Die Rückfahrt, Weiterfahrt oder ggf. ein Ersatzfahrrad
5. Ein umfangreicher Service im Falle eines Diebstahls
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie unter Dokumente
Merkblätter mit Informationen zu Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie, Jobrad-Inspektionen, dem Full-Service und leasingfähigem Zubehör finden Sie im Hilfe-Bereich des Jobrad-Portals für die Erzdiözese Freiburg.


