Pädagogischen Fachkräften kommen ein hoher Stellenwert in der Gesellschaft zu. Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung und Erziehung wird immer stärker wahrgenommen und auch die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder kontinuierlich weiter ausgebaut. Für die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (früher: Kinderpfleger/in) gibt es zwei Ausbildungsformen: Es gibt einerseits eine rein schulische Ausbildung und andererseits eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA). Zudem gibt es die Möglichkeit die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.
Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
| Einstiegsgehalt mit klassischer Ausbildung* | 3.119,62 Euro |
| Einstiegsgehalt mit praxisintegrierter Ausbildung** | 2.924,89 Euro |
| Mit mehreren Jahren Berufserfahrung bis zu*** | 3.634,14 Euro |
* Entgeltgruppe S 3, Stufe 2
** Entgeltgruppe S 3, Stufe 1
*** Entgeltgruppe S 3, Stufe 6
Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von monatlich 120,00 Euro, im November eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) in Höhe von 83,65 % eines Monatsgehalts und im Dezember ein Ergänzungsentgelt von 2 % für jeden Kalendermonat.
Angaben pro Monat. Stand 06/2024.
Die klassische Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz dauert drei Jahre. In den ersten zwei Jahren erwirbst Du an der Schule eingehende Kompetenzen für dein berufliches Handeln. Ergänzt wird die schulische Ausbildung durch Praxisanteile, die Du in einer Kindertageseinrichtung absolvierst. Es folgt ein einjähriges Berufspraktikum („Anerkennungspraktikum“/„Anerkennungsjahr“) zur Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Während der schulischen Ausbildung kannst Du, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, in den ersten beiden Jahren eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Im dritten Jahr erhältst Du einen Ausbildungsvertrag für das Berufspraktikum und 1.595 Euro Monatsgehalt. Hinzu kommt eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) von fast einem Monatsgehalt (95%) (Stand: April 2023).
Die praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz dauert ebenfalls drei Jahre. Du hast im Wechsel Unterricht an einer Schule und bist im Einsatz in einer Kindertageseinrichtung.
Bei der praxisintegrierten Ausbildung bekommst Du eine Ausbildungsvergütung. Bist du bei einer kirchlichen Einrichtung im Tarifbereich der AVO angestellt, erhältst Du im ersten Jahr 1.293,23 Euro/Monat, im zweiten Jahr bei 1.352,44 Euro/Monat und im dritten Jahr 1.450,16 Euro/Monat. Hinzu kommt ebenfalls eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) (Stand: Mai 2024).
Wenn Du einen Hauptschulabschluss mit einem Notenschnitt von mindestens 3,0 hast und in Deutsch auch mindestens die Note 3,0 bekommen hast, kannst Du sowohl die klassische als auch die praxisintegrierte Ausbildung als Sozialpädagogische Assistentin oder Sozialpädagogischer Assistent machen.
Auch wenn Dein Hauptschulabschluss oder Deine Abschlussnote in Deutsch schlechter ist als 3,0 ist, kannst Du eine Ausbildung als Sozialpädagogische Assistentin oder Sozialpädagogischer Assistent machen. Voraussetzung ist dann aber eine zweijährige Berufsausbildung, ein abgeschlossenes Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein abgeschlossener Bundesfreiwilligendienst (BFD) in einer Kindertageseinrichtung.
Wenn Du eine zweijährige abgeschlossene Ausbildung oder einen Studienabschluss mitbringst, kannst du über den sogenannten „Direkteinstieg Kita“ eine verkürzte, zweijährige praxisintegrierte Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz absolvieren. Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation als „Schulkindbetreuerin“ bzw. „Schulkindbetreuer“ erworben.
Während der zweijährigen praxisintegrierten Phase bekommst du ein Gehalt nach AVO von monatlich 2.838,41 Euro brutto (Entgeltgruppe S2, Stufe 2). Hinzu kommt eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von monatlich 120,00 Euro, im November eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) in Höhe von 83,65 % eines Monatsgehalts und im Dezember ein Ergänzungsentgelt von 2 % für jeden Kalendermonat.
- Du bewirbst Dich an einer Fachschule für Sozialpädagogik deiner Wahl. Die notwendigen Informationen zum Bewerbungsverfahren findest Du auf den Homepages der Fachschulen für Sozialpädagogik. Eine Schule in deiner Nähe kannst du über den Schulfinder des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW finden.
- Nach dem Auswahlverfahren und der Zusage eines Schulplatzes suchst Du gemeinsam mit der Fachschule einen Praktikumsplatz.
- Bei der PiA-Ausbildung benötigst Du einen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung, bei der du den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren möchtest. Hierzu kannst du Kontakt zu einer unserer Verrechnungsstellen oder Gesamtkirchengemeinden aufnehmen bzw. dich auch an deine gewünschte Kindertageseinrichtung wenden.
Beachte, dass nicht jede Fachschule für Sozialpädagogik den Bildungsgang zur Sozialpädagogischen Assistenz anbietet. Weitere Informationen findest Du unter https://erzieher-in-bw.de/.



