Pflege und Beruf

 

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Pflegesituationen treten oft unvorbereitet ein und stellen Angehörige vor eine Vielzahl von Herausforderungen: Private, pflegerische, organisatorische und berufliche Aufgaben müssen koordiniert werden. Gute Informationen helfen und zeigen Möglichkeiten auf wie die Situation bewältigt werden kann.
 
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat für die Erzdiözese Freiburg als Arbeitgeber einen hohen Stellenwert. Sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzen, um gute Lösungen zu finden, wie Ihre berufliche Arbeit und die Pflege Ihrer Angehörigen vereinbart werden kann. 
 
Im Folgenden haben wir konkrete Ansprüche, Hilfestellungen und Informationen für Pflegesituationen zusammengestellt:
 

In der Akutsituation gibt es einige wichtige Dinge zu klären:
 
  • Möglichkeit der Freistellung zur Organisation einer akuten Pflegesituation eines Angehörigen: 
    • Rechtsanspruch auf Lohnersatzleistung für bis zu 10 Tage/Jahr je zu pflegende Person (§ 2  Pflegezeitgesetz)
    • kein Vorlauf nötig
    • der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit/Erforderlichkeit einfordern
    • Weitere Informationen zu Pflegekasse und Pflegefinanzierung 
 
  • Antrag auf „Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ bei der Pflegekasse des Angehörigen stellen. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können die gleichen Kontaktdaten nutzen.
    • eine telefonische Antragstellung stößt bereits den Prozess an, markiert den Tag der Antragsstellung und sorgt rückwirkenden dann so für den Beginn der Leistungserbringung
    • wichtig: Antrag auf Anerkennung muss von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt werden, falls nicht möglich, benötigen Angehörige eine Vollmacht
    • Weitere Informationen zur Antragstellung: Pflegegrad beantragen
    • nach Antragsstellung haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung vor Ort. Auch hierzu sprechen Sie die Pflegekasse an
 
  • Im Falle eines Krankenhausaufenthalts der zu pflegenden Person:
    Kontaktieren Sie den Sozialdienst / Entlassmanagement im Krankenhaus bezüglich  Anschlussversorgung, Kurzzeitpflege und/oder Rehamaßnahmen.
 
  • Holen Sie eine Einschätzung von Ärzten/Pflegedienst/Beratungsstellen über die Alltagsfähigkeit ihres zu pflegenden Angehörigen und notwendige Unterstützungsmaßnahmen ein. 
 
 
  • Informieren Sie sich ggf. zum Thema „Pflege zu Hause“ bei anbieterunabhängigen Pflegeberatungsstellen oder direkt bei Anbietern von Pflegeleistungen. Überlegen Sie ggf. die Einrichtung eines Hausnotrufes.
 

 
Der Arbeitgeber bietet zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf folgende Unterstützung:
 
  • Verkürzung der Wochenarbeitszeit von bis zu 1 Std. ohne Minderung des Gehalts bei der Pflege von Angehörigen durch die Regelung der Arbeitsvertragsordnung (§ 8 Abs. 2 bzw. § 8a Abs. 2 AVO).
    • Voraussetzung: tatsächliche Pflege eines Angehörigen mit mind. Pflegestufe II, mind. 5 Stunden pro Woche
    • bei Teilzeitbeschäftigen erfolgt die Arbeitszeitreduzierung entsprechend ihrer Arbeitszeit
    • das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer personalverwaltenden Dienststelle
     
  • Beantragung einer gesetzlichen Pflegezeit beim Arbeitgeber mit bis zu 6 Monaten ganzer oder teilweiser Freistellung:
    • dient der mittelfristigen Pflege eines Angehörigen in häuslicher Umgebung
    • Voraussetzung: schriftlicher Antrag mit Attest über Pflegebedürftigkeit in häuslicher Umgebung
    • Vorlauf mind. 10 Arbeitstage
    • informieren Sie Ihren Arbeitgeber für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie die Auszeit nehmen möchten, zeitliche Wünsche können aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werde
    • Beschäftigte können ein zinsloses Darlehen (die Hälfte der Gehaltsdifferenz) beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen, um den Lohnausfall abzumindern
 
  • Beantragung einer gesetzlichen Familienpflegezeit beim Arbeitgeber mit Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für max. 24 Monate auf bis zu 15 Stunden
    • Gesetzlicher Anspruch siehe Familienpflegezeitgesetz
    • Kündigungsverbot innerhalb der Familienpflegezeit
    • es besteht kein Rechtsanspruch auf die Freistellung
    • Beantragung über die Personalsachbearbeitung durch einen formlosen Antrag 
 
Folgende Punkte können Ihnen zusätzlich Erleichterung bringen: 
    • Der Besuch eines Pflegkurses vermittelt Wissen und praktische Tipps zur Pflege von Angehörigen. 
    • Ein Netzwerk/Austausch mit anderen, die in einer ähnlichen Situation sind, stärkt und hilft bei der Bewältigung der Situation. Beispiel hierfür ist das Netzwerk pflegeBegleitung Freiburg. Ähnliche Angebote gibt es auch andernorts. 
    • Gute Selbstfürsorge durch das Schaffen von Freiräumen und Erholung sind sehr wichtig, um die Situation längerfristig zu bewältigen.                                                                                              
 

Auf folgenden Seiten erhalten Sie ausführliche Informationen: 
 
 
  • Weitere interessante Informationen und Angebote innerhalb der Erzdiözese Freiburg rund um das Thema Pflege und Begleitung von Angehörigen bieten folgende Seiten:
Für Rückfragen, Anmerkungen, Empfehlungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Gerne können Sie uns hierzu unter gesundheitsmanagement@ordinariat-freiburg.de kontaktieren.