Versicherungen der Erzdiözese Freiburg

 
Ein verlässlicher Versicherungsschutz gehört zu unserer Fürsorgepflicht: zum Schutz unserer Gebäude, unserer Einrichtungen und vor allem der Menschen, die sich tagtäglich in unserer Erzdiözese engagieren – ob hauptamtlich oder ehrenamtlich.
 
Für die Erzdiözese Freiburg K.d.ö.R., die angeschlossenen Gliederungen und die selbständigen Einrichtungen, die der kirchlichen Aufsicht unterliegen, besteht  daher ein umfangreicher Versicherungsschutz über Sammelversicherungsverträge.
 
Das Versicherungswesen wird durch das Referat Banken und Versicherungen in der Finanzabteilung im Erzbischöflichen Ordinariat betreut. Im Schadenfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich gerne an uns. 
Unterstützt werden wir dabei von der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH in Detmold, die von der Erzdiözese Freiburg mit der Betreuung und Verwaltung der Verträge sowie mit der Begleitung von Schadenfällen beauftragt ist.
 
Für neue große/eilige Schäden (z.B. im Falle eines großen Brandereignisses) steht Ihnen der Schadennotruf der Ecclesia zur Verfügung. Unter der Rufnummer +49(0)5231-603-0 können Sie die Ecclesia an 365 Tagen im Jahr erreichen und außerhalb der Bürozeiten eine Nachricht hinterlassen oder sich mit der Notfall Assistance verbinden lassen.
  
Ansprechpersonen
Leitung Referat Banken und Versicherungen
Banken und Versicherungen
Banken und Versicherungen
Banken und Versicherungen
 
 
Kfz-Schäden
  
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  • Eine Dienst- oder Auftragsfahrt liegt vor, wenn diese vom Dienstvorgesetzten oder einem hauptamtlichen Mitarbeiter (für ehrenamtliche Mitarbeiter) angeordnet/beauftragt wurde.
  • Beim Arbeitsweg (1. Tätigkeitsstätte) handelt es sich nicht um eine Dienstfahrt.
  • Die Dienstfahrt beginnt erst mit Verlassen des häuslichen Grundstücks.
 
 
 
Auf Wunsch* kann der Schadenfall über eine Partnerwerkstätte abgewickelt werden.
Folgende Vorteile sind gegeben:  
 
  • Kostenfreier Ersatzwagen (kleinster Klasse)
  • Kostenfreier Hol- und Bringservice
  • Schadenschätzung und Freigabe erfolgt direkt zwischen Werkstatt und Ecclesia
  • nach erfolgter Reparatur wird Ihr Fahrzeug von innen und außen gereinigt
  • bis zu 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
  • Reparatur vom Fachbetrieb unter Verwendung von Originalersatzteilen
 *Angabe oben rechts auf dem Schadenformular.
 
  • Diese sind der eigenen Kfz-Versicherung zu melden.
  • Für die Erstattung der Selbstbeteiligung ist eine ausgefüllte Schadenanzeige einzureichen. Des Weiteren ist die Reparaturrechnung, Bilder (siehe Musterfoto Schaden Kfz) des Schadens sowie eine Bestätigung der Schadensregulierung des eigenen Kfz-Versicherers erforderlich.
 
  • Schäden an Personen und Sachschäden bei Dritten sind der eigenen Kfz-Versicherung zu melden.
  • Ein möglicher Rückstufungsverlust kann mit Einreichung eines entsprechenden  tabellarischen Nachweises über die Dienstreisekaskoversicherung erstattet werden. Der Drittschaden ist bei der Schadenmeldung anzugeben.
 
 
 
  • Ein Kostenvoranschlag muss nicht eingeholt werden, wenn die Reparatur über eine unserer Partnerwerkstätten erfolgt. Andernfalls ist darauf zu achten, dass für den Kostenvoranschlag keine Gebühren in Rechnung gestellt werden, da diese nicht von der Versicherung übernommen werden und daher von Ihnen selbst zu tragen sind.
  • Sollte ein Gutachten notwendig sein, wird dies durch den Versicherer beauftragt. 
 
 
 
  • Warten Sie die Reparaturfreigabe vom Versicherer (der Erzdiözese Freiburg) ab, erst dann kann die Durchführung der Reparatur in Auftrag gegeben werden.
 
 
 
  • Die Dienstreisekaskoversicherung der Erzdiözese schützt Mitarbeiter und Ehrenamtliche vor finanziellen Folgen bei einem Unfall mit dem privateigenen Fahrzeug.
  • Fahrzeuge juristischer Personen (z.B. Firmenfahrzeuge) sind nicht erstattungsfähig.
 
 
 
  • Die Erzdiözese Freiburg hat im Sammelversicherungsvertrag der Dienstreisekasko einen Selbstbehalt vereinbart. Dieser Selbstbehalt (im folgenden „SB“ genannt) wird bei der Schadensregulierung durch den Versicherer in Abzug gebracht. Nach Abschluss des Schadenfalls wird Ihnen der SB auf die auf dem Schadenformular angegebene Kontoverbindung gutgeschrieben.
 
 
 
 
Dienstfahrzeuge
  
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  • Die eVB erhalten Sie über das Referat Banken und Versicherungen (versicherungen@ordinariat-freiburg.de).
 
 
 
Sach-Schäden (Gebäude/Inventar/Glas)
  
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  • Schadensfälle sind zeitnah zu melden. Eine Schadensbesichtigung durch dem Versicherer  sollte ggf. möglich sein.
  • Ist ersichtlich, dass die Schadenhöhe unterhalb des Selbstbehaltes liegt kann von einer Schadensmeldung abgesehen werden.
 
 
 
  • Veranlassen Sie alle zwingend notwendigen Arbeiten zur Schadenminderung bzw. Verhinderung eines größeren Schadens
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf (z.B. defekte Wasserrohre) und dokumentieren Sie den Schaden mit Bildern.
 
 
 
  • Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist von Zahlungen, Zahlungszusagen und Schuldeingeständnissen gegenüber eines Anspruchstellers ohne Rücksprache mit dem Versicherer abzusehen.
 
 
 
  • Die Absicherung Glas ist nicht über die Sammelversicherung abgedeckt. Bitte die bereits bestehenden Glasversicherungen zur Betreuung bei Ecclesia Herrn Kluge (E-Mail) einreichen oder bei Bedarf ein Angebot anfordern. 
 
  • Bitte weisen Sie bei Anfragen an die Empfehlungsfirmen stets darauf hin, dass es sich bei dem Gebäudeversicherer um die SV Sparkassenversicherung handelt.  Die Empfehlungsfirmen werden dann besondere Konditionen berücksichtigen.
     
    Wichtig: die Kostenangebote / Rechnungen der Empfehlungsfirmen bitte immer
    in Kopie mit Angabe der Schadensnummer an Ecclesia (christian.kueck@ecclesia-gruppe.de) senden, da die Schadenfälle dem Versicherer manchmal noch nicht bekannt bzw. gemeldet sind.
     
    Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
 
  • Sonstige Infomaterialien (z. Bsp. Flyer Leitungswasserprävention) sind unter "Weitere Dokumente & Allgemeine Fragen" zu finden. 
 
Haftpflicht-Schäden
  
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  • Schadenfälle sind zeitnah zu melden.
  • Verwenden Sie hierzu das Schadenformular und reichen Sie Bilder zum Schaden und zur Schadenssituation ein. 
 
 
 
  • Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist von Zahlungen, Zahlungszusagen und Schuldeingeständnissen gegenüber eines Anspruchstellers ohne Rücksprache mit dem Versicherer abzusehen.
 
 
 
Unfall-Schäden
  
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  • Für den Fall, dass die gesetzliche Unfallversicherung ihre Zuständigkeit ablehnt, besteht eine private Unfallversicherung der Erzdiözese. 
  • siehe Merkblatt "2 Hinweisblatt Unfallversicherung" und "3 Hinweisblatt Kindertageseinrichtungen"
Eine Prüfung ist auch für eventuelle Unfallfolgen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Fristen erkannt werden, möglich. Die Fristen entnehmen Sie bitte den Hinweisblättern.
 
 
 
  • Mitarbeiter und Ehrenamtliche sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Für den Fall, dass es zu einem Unfall kommt, der nicht als Arbeits-/Dienstunfall anerkannt wird, besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob Versicherungsschutz in der Unfallversicherung der Erzdiözese Freiburg besteht. Eine Unfallanzeige sollte dann zeitnah erfolgen. 
    Eine Prüfung ist auch für eventuelle Unfallfolgen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Fristen erkannt werden, möglich. Die Fristen entnehmen Sie bitte den Hinweisblättern.
 
 
 
  • Schadenanzeige Unfallversicherung 
  • Kopie der Unfallanzeige der Berufsgenossenschaft 
  • Schweigepflichterklärung 
 
 
 
  • Bei gesetzlich unfallversicherten Personen handelt es sich i.d.R. um ein gesetzlich versichertes Unfallereignis. Bitte melden Sie dies dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
 
 
 
Ehrenamt
  
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Weitere Dokumente & Allgemeine Fragen
  
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Gerne steht Ihnen das Referat Banken und Versicherungen sowie die Ansprechpartner des Ecclesia Versicherungsdienstes zur Verfügung.