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Ausleihen von beweglichem Kunst- und Kulturgut aus kirchlichem Denkmalbestand
 Im Fall einer Ausleihe von beweglichem Kunst- und Kulturgut aus dem Denkmalbestand von Kirchengemeinden im Erzbistum sind mehrere Aspekte zu beachten. Sie betreffen u.a.
― die Erforderlichkeit der Durchführung durch Fachpersonal
― die Notwendigkeit der Führung eines Ausleihbegleitprotokolls
― die Bedingungen für Transport und die Verpackung
― die Bedingungen für die Präsentation des Exponates in der Ausstellung
― die Versicherung
― den Leihvertrag und seine Genehmigung
― die Regelung der Kosten
Informationen dazu finden Sie im Infotext „Ausleihbedingungen für Kulturgut aus kirchlichem Denkmalbestand“.
Bei Ausleihvorgängen von Kirchengemeinden ist ausschließlich das Vertragsmuster des Erzb. Ordinariates zu verwenden 
  
 
Fahrnisinventar im örtlichen Kirchenvermögen
Unabhängig von der seitens des Referates im Erzb. Ordinariat Freiburg durchgeführten wissenschaftlichen Erfassung, besteht für die Kirchengemeinden laut Codex Iuris Canonici die Verpflichtung, über die Fahrnisse (bewegliches Eigentum) im örtlichen Kirchenvermögen ein Inventarverzeichnis zu führen.
Nähere Informationen dazu finden Sie im „Leitfaden Fahrnisinventar“, den Sie hier herunterladen können.
  
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