Kirchliche Dienstleistung versteht sich grundsätzlich als eine Orientierung am Menschen, für den der Dienst erbracht wird. Insofern ist jede kirchliche Aufgabe eine konkrete Umsetzung aus dem Auftrag des Evangeliums: Sich um Menschen zu kümmern und die Botschaft vom Heil nicht nur zu erzählen, sondern erfahrbar werden zu lassen. Dabei kommt es auch nicht auf das Ansehen der Person an. Jede Tätigkeit als Beschäftigte in einer kirchlichen Einrichtung erfüllt einen Teil dieses gemeinsamen Auftrags. Insofern sind auch alle Beschäftigten Teile einer „Dienstgemeinschaft“ - unabhängig von Rang, Stellung und Aufgabe.
Es geht in erster Linie also gerade nicht um Profit, um den Austausch von Leistung und Gegenleistung, um einen Gegensatz zwischen „Unternehmer“ und „Beschäftigten“, sondern um einen gemeinsamen Auftrag. Dabei werden die unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten nicht ausgeblendet oder kleingeredet.
Natürlich ist das eine Gratwanderung. Natürlich gibt es unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Natürlich werden auch kirchliche Dienstleistungen innerhalb von geltendem Recht, von staatlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erbracht.
Die Gemeinsamkeit im Dritten Weg findet vor allem darin Ausdruck, dass der Interessensausgleich nicht durch Arbeitskampf, sondern durch Verhandlung und Argumentation, im besten Fall durch Konsens erfolgt. Wir erarbeiten unsere internen Regelungen nach dem gleichen Prinzip, nach dem wir nach außen handeln. In einer paritätisch besetzen Kommission, mit demokratisch legitimierten Vertretern der Beschäftigten und Beschlüssen mit Dreiviertel-Mehrheit. Das ist anstrengender, fordert mehr gegenseitiges Vertrauen, Zuhören und Verstehen, verlangt Kompromissfähigkeit und langen Atem - aber es lohnt sich.
Durch den Ausschluss von Arbeitskampf wird die Dienstleistung für die Menschen nach außen sicher gestellt. Durch das Regelungssystem findet der Interessensausgleich statt. Und durch eine verbindliche Vermittlung in einem Vermittlungsausschuss wird eine Blockade verhindert und die Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts gesichert. Die Botschaft von der Dienstgemeinschaft stimmt grundsätzlich mit dem System überein - das sichert Glaubwürdigkeit.
