Dem Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers kommt ein hoher Stellenwert in der Gesellschaft zu. Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung und Erziehung wird immer stärker wahrgenommen und auch die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder kontinuierlich weiter ausgebaut. Für die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher gibt es zwei Ausbildungsformen: Es gibt einerseits eine rein schulische Ausbildung und andererseits eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA). Zudem gibt es die Möglichkeit die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.
In der Ausbildung lernst Du wie man die Erziehung und Betreuung von Kindern gestaltet, die Entwicklung und Bildung von Kindern fördert, die Vielfalt der Kinder achtet, mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie Schule und weiteren Institutionen zusammenarbeitet. Neben Grundlagen in Pädagogik, Psychologie, Methodik und Didaktik, liegen wichtige Themenbereiche der Ausbildung in den Bereichen Musik/Rhythmik, Spiel, Natur, Kinder- und Jugendliteratur, Naturwissenschaft, Bewegungs- und Sprachförderung sowie Religionspädagogik.
Viele Fachschulen für Sozialpädagogik bieten die neben der Ausbildung die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu machen. Zudem bist Du mit dem Abschluss als Erzieherin oder Erzieher berechtigt an einer Hochschule zu studieren.
Die klassische Ausbildung dauert drei Jahre. In den ersten zwei Jahren erwirbst Du an der Schule eingehende Kompetenzen für dein berufliches Handeln. Ergänzt wird die schulische Ausbildung durch Praxisanteile, die Du in einer Kindertageseinrichtung absolvierst. Es folgt ein einjähriges Berufspraktikum („Anerkennungspraktikum“/„Anerkennungsjahr“) zur Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Während der schulischen Ausbildung kannst Du in den ersten beiden Jahren eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten. Das Aufstiegs-BAföG ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Unterhaltsförderung als Vollzuschuss liegt für Ledige ohne Kinder bei bis zu 963 Euro/Monat und muss nicht zurückbezahlt werden. Es gibt zusätzliche Unterstützung für Eltern mit Kindern, Alleinerziehende oder Verheiratete. Im dritten Jahr erhältst Du für das Berufspraktikum monatlich 1652 Euro. Hinzu kommt eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) von fast einem Monatsgehalt (95%) („Weihnachtsgeld“) (Stand: April 2023).
Die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (PiA) dauert ebenfalls drei Jahre. Du hast im Wechsel Unterricht an einer Fachschule für Sozialpädagogik und bist im Einsatz in einer Kindertageseinrichtung.
Bei der praxisintegrierten Ausbildung bekommst Du eine Ausbildungsvergütung. Bist du bei einer kirchlichen Einrichtung im Tarifbereich der AVO angestellt, erhältst Du im ersten Jahr 1.340,69 Euro/Monat, im zweiten Jahr bei 1.402,07 Euro/Monat und im dritten Jahr 1.503,38 Euro/Monat. Hinzu kommt eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) von fast einem Monatsgehalt (95%) (Stand: Mai 2024).
Wenn Du einen mittleren Bildungsabschluss („Mittlere Reife“) hast und staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher werden möchtest, dauert die Ausbildung insgesamt vier Jahre: Voraussetzung für die schulische und die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist ein mittlerer Bildungsabschluss („Mittlere Reife“).
Zudem musst du das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) absolviert haben oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kinderpfleger oder Kinderpflegerin bzw. eine gleichwertige berufliche Qualifikation vorweisen können. Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik kannst du ebenfalls an einer Fachschule für Sozialpädagogik besuchen.
Wenn Du mindestens einen mittleren Bildungsabschluss und eine zweijährige abgeschlossene Ausbildung oder einen Studienabschluss mitbringst, kannst du über den sogenannten „Direkteinstieg Kita“ eine verkürzte, praxisintegrierte Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz absolvieren und durch das Bestehen der Schulfremdenprüfung und eines halbjährigen Berufspraktikums nach nur zweieinhalb Jahren den Berufsabschluss der Erzieherin / des Erziehers erlangen.
Während der zweijährigen praxisintegrierten Phase bekommst du ein Gehalt nach AVO von monatlich 2.838,41 Euro brutto (Entgeltgruppe S2, Stufe 2). Im 6-monatigen Berufspraktikum nach der bestandenen Schulfremdenprüfung verdienst du 3.298,76 Euro brutto (Entgeltgruppe S4, Stufe 2). Hinzu kommt eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von monatlich 120,00 Euro, im November eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) in Höhe von 83,65 % eines Monatsgehalts und im Dezember ein Ergänzungsentgelt von 2 % für jeden Kalendermonat.
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Regelungen der AVO.
Stand: 06/2024
- Du bewirbst Dich an einer Fachschule für Sozialpädagogik deiner Wahl. Die notwendigen Informationen zum Bewerbungsverfahren findest Du auf den Homepages der Fachschulen für Sozialpädagogik. Eine Schule in deiner Nähe kannst du über den Schulfinder des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW finden.
- Nach dem Auswahlverfahren und der Zusage eines Schulplatzes suchst Du gemeinsam mit der Fachschule einen Praktikumsplatz. Hierzu kannst du Kontakt zu einer unserer Verrechnungsstellen oder Gesamtkirchengemeinden aufnehmen bzw. dich auch an deine gewünschte Kindertageseinrichtung wenden.
- Bei der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) oder dem Direkteinstieg Kita benötigst Du einen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung, bei der du den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren möchtest. Hierzu kannst du Kontakt zu einer unserer Verrechnungsstellen oder Gesamtkirchengemeinden aufnehmen bzw. dich auch an deine gewünschte Kindertageseinrichtung wenden.
Weitere Informationen findest Du auch unter https://erzieher-in-bw.de/ oder direkt auf den Homepages der Katholischen Fachschulen für Sozialpädagogik oder anderen Fachschulen für Sozialpädagogik.


