Eckpunkte Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
Im Rundschreiben des Herrn Generalvikars vom 21. Februar 2022 wurde Eckpunkte zur künftigen Trägerschaft von katholischen Kindertageseinrichtungen festgehalten:
- Kindertageseinrichtungen und Familienzentren sind auch in Zukunft wichtige kirchliche Orte, an denen Kinder und ihre Familien ein verlässliches Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten sowie Unterstützung, Begleitung und Solidarität erfahren. Sie sind ein bedeutender Teil des pastoralen Auftrags der Kirche.
- Die Erzdiözese Freiburg setzt sich dafür ein, dass die katholischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, die bisher in Trägerschaft von römisch-katholischen Kirchengemeinden sind, auch in den zukünftigen Strukturen in Trägerschaft der Pfarreien bleiben und diese Trägerstrukturen bestmöglich aufgestellt sind.
- Um der Bedeutung katholischer Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden und deren Qualität zu sichern, sind verbindliche Mindestanforderungen wichtig. So werden die Mindestanforderungen, die bisher für die Genehmigung von neuen Gruppen und Einrichtungen gelten, weiterentwickelt und auf alle bestehenden Kindertageseinrichtungen ausgeweitet.
- Wenn es in den nächsten Jahren vereinzelt zur Abgabe von Betriebsträgerschaften aus der Verantwortung einer Kirchengemeinde kommen sollte, soll der örtliche Caritasverband erster Gesprächspartner sein.
- Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren braucht in den neuen Pfarreien Gremienstrukturen und Verantwortlichkeiten. Diese konkrete strukturelle Ausgestaltung wird im Prozess Kirchenentwicklung 2030 für die Pfarrei erarbeitet.
- Die Prozesse der Kirchenentwicklung 2030 und die Kita-Strategie werden verwoben. Leitend ist hier die Kirchenentwicklung 2030. Die Erfordernisse für den Bereich der Kindertageseinrichtungen werden aus der Kita-Strategie in diesen Prozess eingespeist. Die Komplexität der Fragestellungen und gegenseitige Abhängigkeit in den Entscheidungen erlauben jedoch keine schnellen Antworten.
