Übermittlung personenbezogener Daten per Fax

30.04.2026 |

Nach den Bestimmungen der novellierten Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO), die mit Wirkung vom 1.3.2026 in Kraft getreten ist, ist die Übermittlung personenbezogener Daten per Fax grundsätzlich ausgeschlossen. Für Einrichtungen, die an die zentrale Cisco-Telefonanlage angeschlossen sind, wird daher zum 01.Juli 2026 der Fax-Dienst eingestellt.
 
Alle anderen Einrichtungen, auch die Kirchengemeinden, werden dazu angehalten, den Fax-Dienst nicht mehr zu verwenden.