Supervision

 
Das Arbeitsfeld Schule ist für Religionslehrerinnen und Religionslehrer ebenso wie für Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger herausfordernd und beanspruchend. Die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen, mit Kolleginnen, Kollegen und Eltern, mit der Schulleitung und mit Kooperationspartnern aller Art. Im Umgang mit Krisenfällen, Ausnahmesituationen oder anderen Hilfsgesuchen in der Schule. Im Engagement für Unterricht in Kombinationsklassen, in der Schulpastoral oder Mitarbeit im Krisenteam. In der Planung und Durchführung von Projekten und Angeboten innerhalb oder außerhalb des Schulalltags. 
 
Supervision in der Erzdiözese Freiburg unterstützt Schulseelsorgende und Religionslehrkräfte darin gesund, handlungsfähig und bestärkt zu arbeiten. Während in Einzelsupervision das eigene Anliegen zentral unterstützt wird, bietet Gruppensupervision mit Kolleginnen und Kollegen Raum für Austausch, Anregungen und gegenseitige Unterstützung. Die Supervisorinnen und Supervisoren der Erzdiözese Freiburg sind für Supervision ausgebildet und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und arbeiten in Anlehnung an die Standards der Deutschen Gesellschaft für Supervision DGSv.
 

Anliegen für Supervision sind unter anderem

  • die eigene Arbeit und auftretende Konflikte reflektieren.
  • sich selbst sowie die Schülerinnen und Schüler im beruflichen Handeln besser verstehen lernen.
  • eine differenzierte Selbst- und Fremdwahrnehmung entwickeln.
  • Erwartungen an sich selbst und Erwartungen an andere reflektieren.
  • in Ruhe und Distanz die Perspektive wechseln.
  • das eigene Verhaltens- und Handlungsrepertoire erweitern und neue Lösungsmöglichkeiten für schwierige schulische Situationen entdecken und ausprobieren.
  • die Rolle als Lehrerin und Lehrer oder als Seelsorgerin und Seelsorger reflektieren.
  • die Berufszufriedenheit sichern oder erhöhen.
 
Methodisch sind in Absprache mit der Einzelperson oder Gruppe verschiedene Arbeitsweisen möglich. Die Dauer und die Anzahl der Supervisionstermine ist mit der Supervisorin oder dem Supervisor, dem zuständigen Schuldekanat und oder im Referat Schulpastoral zu beantragen. Eine Gruppensupervision besteht günstiger weise zwischen zwei bis sechs Personen. Gruppen können schulartübergreifend, schulartspezifisch, schulintern (Projektgruppe, Fachschaft) oder speziell für Berufseinsteiger gebildet werden.
 
Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger wenden sich mit einem Antrag an das Referat Schulpastoral. Religionslehrerinnen und Religionslehrer wenden sich mit ihrem Bedarf an die zuständigen Schuldekaninnen oder Schuldekane. 
 
 
>>> Beratung, Unterstützung und Genehmigung im Referat Schulpastoral unter Kontakt.