Nicht nur Erzieherinnen und Erzieher können in einer Kindertageseinrichtung als pädagogische Fachkräfte arbeiten. Eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung als pädagogische Fachkraft steht auch anderen Berufsgruppen offen. Näheres hierzu regelt in Baden-Württemberg der Fachkräftekatalog nach §7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG).
Folgende Berufsgruppen können als Fachkräfte in einer Kindertageseinrichtung arbeiten:
- Staatl. anerk. Erzieher/innen, Jugend- und Heimerzieher/innen1,2
- Staatl. anerk. Kindheitspädagogen/innen1,2
- Staatl. anerk. Sozialpädagogen/innen und Sozialarbeiter/innen1,2
- Diplom Pädagogen/innen, Diplom-Erziehungswissenschaftler/innen mit soz. päd. Schwerpunkt, Bachelor-Absolventen/innen (dieser Fachrichtungen)
- Lehrer/innen an Grund-, Haupt- oder Sonderschulen1,4
- Personen mit einem Studienabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Psychologie mit mind. 4 Semestern Pädagogik (Schwerpunkt Kinder u. Jugendliche oder Entwicklungspsychologie)1,4
- Studienabschluss Heilpädagogik1,4
- Staatl. anerk. Heilpädagogen/innen4
- Staatl. anerk. Heilerziehungspfleger/innen4
- Staatl. anerk. Kinderpfleger/innen3,4
Zudem können weitere Berufsgruppen nach einer Qualifizierung in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie von mindestens 25 Tagen oder nach einem einjährigen betreuten Berufspraktikum als Fachkräfte arbeiten (innerhalb von 2 Jahren ab Beschäftigungsbeginn):
- Physiotherapeuten/innen, Krankengymnasten/innen3,4
- Ergotherapeuten/innen3,4
- Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten/innen3,4
- Logopäden/innen3,4
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen3,4
- Hebammen, Entbindungspfleger3,4
- Haus- und Familienpfleger/innen3,4
- Dorfhelfer/innen3,4
- Fachlehrer/innen für musisch-technische Fächer3,4
- Personen mit bestandener erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- oder Sonderschulen3,4
1 Übernahme einer Gruppenleitung ohne Weiteres möglich
2 Übernahme einer Einrichtungsleitung ohne Weiteres möglich
3 Übernahme einer Gruppenleitung nach einer mindestens zweijährige Bewährung als Fachkraft in Vollzeit und 60 Std. umfassender Fortbildung zu Bildung und Pädagogik in Kindertageseinrichtungen möglich.
4 Übernahme einer Einrichtungsleitung nach einer Bewährung als mindestens zweijährige Gruppenleitung und einer Fortbildung zur Vorbereitung auf Leitungsaufgaben im Umfang von mindestens 160 Stunden möglich.
Auch wenn Sie im Ausland eine pädagogische Ausbildung absolviert oder ein pädagogischen Hochschulabschluss erworben haben, können Sie ggfs. in einer Kindertageseinrichtung aus pädagogische Fachkraft arbeiten. Hierfür müssen Sie Ihren Abschluss entweder auf Gleichwertigkeit prüfen oder ihren Hochschulabschluss anerkennen lassen. Hierfür sind folgende Stellen zuständig.
Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen, Sozialpädagogischen Assistenten/innen, sowie Sportlehrer/innen im freien Beruf:
Regierungspräsidium Stuttgart Anerkennungsstelle
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Anerkennung von Hochschulabschlüssen aus dem Ausland:
Kultusministerkonferenz
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Graurheindorfer Str. 157
53117 Bonn
Homepage: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Str. 157
53117 Bonn
Homepage: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - Kultusministerkonferenz
Zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen können auch andere geeignete Personen, sogenannte Zusatzkräfte eingesetzt werden. Zusatzkräfte sind Personen, die auf Grund ihrer Qualifikation in anderen Feldern die pädagogische Arbeit in einer Einrichtung bereichern. Über die jeweilige Eignung als Zusatzkraft entscheidet der jeweilige Träger der Einrichtung. Falls Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, bewerben Sie sich auf eine der ausgeschriebenen Stellen oder fragen Sie direkt bei einer Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl, ob ein Bedarf besteht.
