Ansprechpersonen

 

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Der § 36  KDG schreibt vor, dass Einrichtungen der verfassten Kirche einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen sollen. Die weiteren kirchlichen Stellen haben unter bestimmten Voraussetzungen betriebliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Die Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind in § 38 KDG beschrieben:

  • Hinwirken auf die Einhaltung des KDG und anderer Vorschriften über den Datenschutz
  • Überwachen der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter
  • Sensibilisierung und Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogenen Daten tätigen Personen
  • Auf Anfrage Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht
  
Leitung Referat Datenschutz
  
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
 
Für Vordrucke und Formulare bitte diese Mail-Adresse nutzen: 
im Bereich der Kirchengemeinden: 
 
Für Vordrucke und Formulare bitte diese Mail-Adresse nutzen: datenschutz-einrichtungen
im Bereich der Kirchengemeinden: 
 
Für Vordrucke und Formulare bitte diese Mail-Adresse nutzen: 
 
 
Für Vordrucke und Formulare bitte diese Mail-Adresse nutzen: datenschutz-nord@ordinariat-freiburg.de,
 
 
Zuständigkeiten
Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg,
Kath. Fachschulen für Sozialpädagogik, Schulen des 2. Bildungsweges der Erzdiözese Freiburg.
Kirchengemeinden Hl. Dreifaltigkeit Donaueschingen, Im Quellenland und Zollern
 
Zuständigkeiten
U.a. Erzb. Kurie, Stiftungsverwaltung, Rechnungshof, Diözesaner Verwaltungsdienst, Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg, Erzb. Seelsorgeamt.
Kirchengemeinden An der Wutach, Hegau und Hochrhein-Südschwarzwald
 
Zuständigkeiten
Kirchengemeinden Acher-Renchtal, An der Elz, Bodensee-Hegau, Breisgau-Markgräflerland, Freiburg i.Br., Hochschwarzwald, Konstanz, Linzgau-Bodensee, Mittlere Ortenau, Kinzigtal, Sigmaringen, Südliche Ortenau und Wiesental-Dreiländereck
 
Zuständigkeiten
Kirchengemeinden An Tauber und Main, Baden-Baden, Bauland-Odenwald, Edith Stein Bruchsal, Heidelberg, Herz-Jesu Pforzheim, Karlsruhe, Kraichgau, Lauda, Mannheim, Mittlere Kurpfalz, Murgtal, Nordbadische Bergstraße, St. Alexander Rastatt, St. Maria Mosbach-Neckarelz, St. Martin Ettlingen, Wiesloch
 

Diözesane Datenschutzbeauftragte

Die (Erz-)Diözesen Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier haben eine gemeinsame Datenschutzstelle mit Sitz im Haus am Dom in Frankfurt am Main errichtet. Diese ist Aufsichtsbehörde im Datenschutz für alle kirchlichen Stellen der beteiligten (Erz-)Diözesen.

Mit der Leitung dieser Datenschutzstelle wurde Ursula Becker-Rathmair betraut. Sie wurde zum 1. Januar 2018 zur gemeinsamen Diözesandatenschutzbeauftragten ernannt.

Die gemeinsame Datenschutzstelle wurde zur Umsetzung der Vorgaben des künftigen europäischen Datenschutzrechtes errichtet, um einen zukunftsorientierten, wirkungsvollen kirchlichen Datenschutz gewährleisten zu können.

Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt/M. KdöR

Roßmarkt 23
60311 Frankfurt
Tel.: 069 58 99 755 - 10
Fax: 069 58 99 755 - 11
E-Mail: info@kdsz-ffm.de
Internet: www.kdsz-ffm.de