Strukturen und Prozesse zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt müssen transparent, nachvollziehbar und evaluierbar sein. Zu diesem Zwecke erarbeitet jeder kirchliche Rechtsträger ein Institutionelles Schutzkonzept. In diesem wird beschrieben, wie die bundesweiten und diözesanen Regelungen zur Prävention konkret umgesetzt werden. 
Die Erarbeitung des Schutzkonzepts soll mit Beschäftigten, ehrenamtlich Tätigen, Anvertrauten und deren Angehörigen erarbeitet und weiterentwickelt werden.
 

Alle Mitarbeitenden und Engagierten werden sensibilisiert und motiviert für eine Kultur des achtsamen Miteinanders. Diese ist geprägt von einem respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang und einer sensiblen Wahrnehmung des Gegenübers und von sich selbst.
Ein reflektierter und bewusster Umgang mit Nähe und Distanz und eine gelebte Feedbackkultur ist   selbstverständlich und trägt wesentlich dazu bei, ein sicherer Ort für Minderjährige sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene zu sein.  
Eine wesentliche Rolle spielt hierbei der Verhaltenskodex.
 

Die Schutz- und Risikoanalyse ist die Basis des Schutzkonzeptes. Hier wird hinterfragt, welche Bedingungen vor Ort Täter und Täterinnen ausnutzen könnten und ob betroffene Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Ort Ansprechpersonen finden, die zuhören und helfen. Dazu gehört auch die Analyse, welche schützenden Strukturen und Maßnahmen bereits vorhanden sind. Sind in der Vergangenheit bereits Fälle von sexualisierter Gewalt bekannt geworden, sollten mögliche Schwachstellen benannt und überlegt werden, wie diese künftig ausgeschlossen werden können.
 

Prävention gegen sexualisierte Gewalt wird im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit und in regelmäßigen Gesprächen thematisiert.
Beispielswiese in Teamsitzungen und Zielvereinbarungsgesprächen sollen Standards mit kritisch-konstruktivem Blick besprochen und Raum für Austausch, Fragen, Anregungen und Feedback selbstverständlich sein. Eine wichtige Rolle spielt dabei die ständige Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex, die einen professionellen Umgang mit anvertrauten Personen sicherstellen soll.
 

Der Verhaltenskodex regelt Verhaltensstandards für ein fachlich adäquates Nähe- und Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im jeweiligen Arbeitsbereich. Als Bestandteil der Erklärung zum grenzachtenden Umgang ist dieser von allen Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen zu Beginn Ihrer Tätigkeit zu unterschreiben und anzuerkennen. Der Allgemeine Teil ist durch die AROPräv für alle vorgegeben und gleich. Der Spezifische Teil wird im jeweiligen Arbeitsbereich erstellt. 
 

Inhalte und Form von Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt sind in den Ordnungen zur Prävention und im Diözesanen Curriculum festgelegt.
Der jeweilige Rechtsträger trägt Sorge dafür, dass Präventionsschulungen stattfinden und dann sich z.B. Ansprechpersonen und Multiplikatoren und Multiplikatorinnen für ihre Aufgabe qualifizieren.
Die Rahmenordnung Prävention verpflichtet Leitungspersonen zur Wahrnehmung Ihrer Verantwortung bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung des Schutzkonzeptes.
 

Zur Stärkung von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen entwickelt der Rechtsträger geeignete Präventionsmaßnahmen und setzt diese um. Konkrete Beispiele sind beispielsweise der Einsatz der Starken Kinder Kiste in Kitas sowie der Vermittlung von Rechten für Kinder auf der Ferienfreizeit.
 

Innerhalb der Schutz- und Gefährdungsanalyse werden alle Tätigkeiten, die in einer Kirchengemeinde/einer Einrichtung vorkommen, genau unter die Lupe genommen. Je nach Art, Intensität und Dauer der Tätigkeit im Kontakt/ Bezug zu anvertrauten Personen ist mindestens eine der folgenden Maßnahmen verpflichtend umzusetzen:
  • Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex wird von allen ehrenamtlich Tätigen zu Beginn Ihrer Tätigkeit unterschrieben
  • Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist für alle Tätigkeiten mit regelmäßigem und intensivem Kontakt mit anvertrauten Personen selbstverständlich (z.B. Freizeitleitungen, Pädagogische Fachkräfte, pastorale Mitarbeitende)
  • Wer für die Ausübung seiner Tätigkeit ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss, ist verpflichtet, auch an einer Präventionsschulung teilzunehmen. Der Rechtsträger legt in seinem Schutzkonzept fest, wer darüber hinaus zur Teilnahme verpflichtet ist.
Alle personenbezogenen Maßnahmen werden bei Beschäftigten in der Personalakte und bei ehrenamtlich Tätigen in der Sammelakte dokumentiert.
 

Für welche Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist, regeln §7 AROPräv sowie Anlage 11 zur AVO und wird darüber hinaus im Schutzkonzept des Rechtsträgers festgelegt. Das Verfahren der Prüfung und Dokumentation der Einsichtnahme ist genau geregelt. Für Dienststellen und diözesane Einrichtungen ist eine Zentrale Prüfstelle im Erzbischöflichen Ordinariat eingerichtet. Die Kirchengemeinden und sonstige kirchliche Rechtsträger können sich dieser anschließen oder eine andere geeignete Stelle zur Prüfung beauftragen. 
 

Jeder Rechtsträger beschreibt im Schutzkonzept die Vorgehensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall mit internen wie externen Beratungsmöglichkeiten und Melde- und Beschwerdewegen. Diese werden entsprechend der Zielgruppen veröffentlicht und bekannt gemacht. Um niederschwellige Möglichkeiten der Meldung zu gewährleisten, ernennen die kirchlichen Rechtsträger Ansprechpersonen. 
 

Präventionsmaßnahmen werden in geeigneter Weise regelmäßig (spätestens alle 5 Jahre) evaluiert und weiterentwickelt. Für jede Einrichtung/Kirchengemeinde steht eine für Präventionsmaßnahmen geschulte Person zur Verfügung, die bei der Umsetzung des Schutzkonzeptes berät. Bei der Auswertung eines Verdachts/Vorfalls ist auch immer das Schutzkonzept auf erforderliche Anpassungen zu überprüfen. 
 

Materialien

Folgende Materialien stehen zur Erstellung bzw. Überarbeitung zur Verfügung:
  
Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 
Die ursprünglich als MD F geführten Handlungsleitfäden sind mittlerweile überarbeitet und stehen hier zum Download zur Verfügung:
  
Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
  

Materialien zur Risikoanalyse

ausführliche Befragung von Gruppierungen

Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 

Materialien zur Risikoanalyse

Reflexionsfragen für das ISK-Team

Für eine kürzere Reflexion der Risikosituatio-nen in der Einrichtung bzw. der Kirchengemein-de empfehlen wir
a) diese Bearbeitungshilfe
b) folgende Materialien des Bistums Hildesheims: Der Fragebogen gibt vor allem für die Bereiche "Räumliche Gegebenheiten, Räume, Orte" und "Organisation und Struktur" der Risikoanalyse eine kurze Orientierung und Ideen, was darin zu betrachten ist.
  

Vorlagen zum Verhaltenskodex Spezifischer Teil

 

Kinderschutzkonzept für Kindertageseinrichtungen

Jede katholische Kindertageseinrichtung entwickelt ihr Kinderschutzkonzept / Gewaltpräventionskonzept nach den Vorgaben der Erzdiözese sowie des KVJS Baden-Württemberg.
 
Folgende Materialien, auf die in Kinderschutzkonzepten verwiesen werden, stehen zum Download bzw. als Verlinkung zur Verfügung: