Zum 1. Januar 2026 wurden die Stellen der Präventionsfachkräfte für Kirchengemeinden in regionaler Zuordnung der Hauptabteilung 2/Kräfte anderer Profession im Erzbischöflichen Ordinariat zugeordnet. Fachlich-inhaltlich verbleibt es bei der Zuständigkeit in der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
Die Präventionsfachkräfte sind seit Januar 2026 einer Pfarrei zugeordnet, sind aber für alle Pfarreien des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches gleichermaßen eingesetzt und beraten und unterstützen die Kernteams, Verwaltungsvorstand bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen.
Die Präventionsfachkräfte sind seit Januar 2026 einer Pfarrei zugeordnet, sind aber für alle Pfarreien des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches gleichermaßen eingesetzt und beraten und unterstützen die Kernteams, Verwaltungsvorstand bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen.
Die Aufgaben haben sich dadurch nicht verändert.
Diese Grafik dient der Veranschaulichung, der Zuständigkeiten der Präventionsfachkräfte:




