Zentrale Prüfstelle für erweiterte Führungszeugnisse

 
Die Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse ist sowohl in der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt als auch in § 72a SGB VIII geregelt. Die Einsicht soll sicherstellen, dass keine Person mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeitet, die wegen einer Straftat gemäß §72a SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Einsicht erfolgt in regelmäßigen Abständen.
Die Zentrale Prüfstelle versteht sich als ein wichtiger Baustein für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Sie übernimmt für Kirchliche Rechtsträger die Einsicht, Prüfung und Dokumentation von erweiterten Führungszeugnissen von Beschäftigten und ehrenamtlich tätigen Personen.
Für Dienststellen, Einrichtungen und sonstige selbstständig geführte Stellen der Erzdiözese ist die Einsichtnahme, Prüfung und Dokumentation verbindlich geregelt.
Gemäß der AROPräv können sich Dekanatsverbände, Kirchengemeinden, Kirchenstiftungen und Gesamtkirchengemeinden der Zentralen Prüfstelle formlos anschließen. Dies muss rechtzeitig (6 Monate vorher) dem Ordinariat angezeigt/mitgeteilt werden. Sonstige kirchliche Rechtsträger, beispielsweise katholische Jugend- und Erwachsenenverbände, können sich mit Einverständnis des Erzb. Ordinariates ebenfalls der Zentralen Prüfstelle anschließen.
 
Sie finden auf dieser Seite:
 
 
  

Ansprechpersonen Zentrale Prüfstelle

Sekretariat Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
  

Ansprechpersonen Zentrale Prüfstelle

 

Materialien zu Vorlage, Einsicht, Dokumentation erweiterte Führungszeugnisse

Die Materialien sind gegliedert in vier Teile:
  1. Dokumente zur Initiierung der Einsichtnahme für Beschäftigte bei der zentralen Prüfstelle
  2. Dokumente zur Initiierung der Einsichtnahme für ehrenamtlich Tätige bei der zentralen Prüfstelle
  3. Ausstellung einer Bescheinigung bei mehreren Tätigkeiten
  4. Hinweis für Stellen, die die Einsichtnahme gemäß AROPräv selbst vornehmen.
Bitte beachten Sie die Format-Hinweise für die Umschläge:
Umschlag 1 soll etwas größer sein (DIN kompakt 125x235 mm) als Umschlag 2 (DIN lang 110x220 mm).
  

Beschäftigte

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
  

Ehrenamtlich Tätige

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
  

Ausstellung einer Bescheinigung bei mehreren Tätigkeiten

 

Materialien für einsichtnehmende Stellen

Weitere erforderliche Vorlagen für Stellen, die die Einsichtnahme selbst vornehmen, können in der Zentralen Prüfstelle erfragt werden: pruefstelle@ordinariat-freiburg.de.