Handlungsleitfäden für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen

07.11.2023 |

Anfang November wurden vom Referat Kindertageseinrichtungen und frühkindliche Bildung (HA 3) neue Handlungsleitfäden für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht. In enger Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt und unter Einbeziehung weiterer interner und externer Fachstellen sind diese erarbeitet worden.

Es sind drei unterschiedliche Handlungsleitfäden mit einem jeweils anderen Fokus bzw. Szenario:
 
Handlungsleitfaden für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen
bei Vermutung eines sexualisierten Übergriffes
  • unter Kindern innerhalb der Einrichtung ("Kinder")
  • durch Personensorgeberechtigte oder Dritte außerhalb der Einrichtung ("Privat")
  • durch Beschäftigte, ehrenamtlich oder zu Ihrer Berufsausbildung tätige Personen sowie Dritte innerhalb der Kindertageseinrichtung ("Mitarbeiter")
Im Falle einer möglichen Intervention geben diese den Beschäftigten eine Unterstützung und Handlungssicherheit durch fachliche Hinweise zum Vorgehen und die Benennung von Handlungspflichten. Es sind jedoch keine konkreten stringenten Interventionsabläufe, denen verbindliche Prozesse zugrundliegen. Auch sind die aufgeführten Aspekte und Schritte nicht als lineare Abfolge zu verstehen, sie können sowohl gleichzeitig oder auch in wiederholter Reihenfolge stattfinden.
 
Maßgebend sind in Interventionsfällen immer die gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensabläufe sowie die Vereinbarungen zwischen dem Träger und den zuständigen Behörden.
 
Bei Fragen zu den neuen Handlungsleitfäden für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen der Erzdiözese - auch zur Umsetzung und Veröffentlichung in den Einrichtungen - wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Präventionsfachkraft.
 
  
Die drei Handlungsleitfäden für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen zum Download
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