Mit dem im August in Kraft gesetzten 'Diözesanen Curriculum Prävention" sind auch veränderte Bezeichnungen für die Formate zur Schulung bzw. Qualifikation im Bereich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt eingeführt worden. Dabei gelten folgende Bezeichnungen als gleichwertig:
bisherige Bezeichnung entspricht aktuelle Bezeichnung
Präventionsschulung A bzw. B = Basisschulung
[nicht enthalten] = Auffrischungsschulung (nach fünf Jahren)
Präventionsschulung D = Präventionsschulung für Mitarbeitende in leitender Funktion
 
 

Termine

  
Di. 22.09.2026
09:30 - 17:00
Qualifizierung zur Multiplikatorin/zum Multiplikator zur Durchführung von Unterweisungen und Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt
Anmeldung bis 08.09.2026, 06:00 Uhr
Anmeldung möglich
Bereits erfolgte Anmeldungen: 8 von 15
Zur Anmeldung
Bildungshaus St. Bernhard
Rastatt
Di. 22.09.2026
14:30 - 18:15
Informieren - Sensibilisieren - Handlungsfähig werden - Verpflichtet sein
Anmeldung möglich
Bereits erfolgte Anmeldungen: 2 von 18
Zur Anmeldung
Online über Cisco-Webex
Di. 29.09.2026
Teil 1 · Teil 2 am Fr. 09.10.2026 - jeweils von 09.30-16.30 Uhr, Teil I Online und Teil II: Caritas Tagungszentrum in Freiburg
Verantwortung übernehmen, Mitarbeitende sensibilisieren und verpflichten, Anvertraute schützen
Anmeldung bis 15.09.2026, 06:00 Uhr
Keine Anmeldung mehr möglich
Bereits erfolgte Anmeldungen: 25 von 25
Caritas Tagungshaus
Freiburg
Ergebnisse 10 - 12 von 21
 

Präventionsschulungen

 

Basisschulung gegen sexualisierte Gewalt (Präventionsschulung Format B)
 
Verpflichtende Präventionsschulungen für alle Mitarbeitenden, die ständigen oder regelmäßigen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben, sind ein wichtiger Baustein umfassender Präventionsmaßnahmen im Erzbistum Freiburg und für die Etablierung einer Kultur der Grenzachtung in allen kirchlichen Angeboten.
"Prävention als Grundprinzip professionellen Handelns trägt bei Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen dazu bei, dass sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden." (Präambel der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen). 
Folgende Themen erwarten Sie:
Informieren
  • Begriffsdefinitionen
  • Ausmaß und Formen von sexualisierter Gewalt an anvertrauten Personen
  • Einführung in die Ordnungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt und einschlägige rechtliche Bestimmungen
  • Strategien von Tätern und Täterinnen
  • Auswirkungen für Betroffene
  • Begünstigende institutionelle Strukturen und Dynamiken
Sensibilisiert sein und bleiben
  • Sensibilisierung für eine Kultur des achtsamen Miteinanders
  • Auseinandersetzung mit angemessener Nähe und Distanz in der jeweiligen Tätigkeit
  • Reflexion des eigenen Verhaltens gegenüber anvertrauten Personen
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle als Vertrauens- und Machtperson
Handlungsfähig werden
  • Umgang mit Grenzverletzungen und Übergriffen
  • Handlungsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt
  • Verfahrenswege und Ansprechpersonen in der Erzdiözese Freiburg
Verpflichtet sein
  • Auseinandersetzung mit dem Allgemeinen und Spezifischen Teil des Verhaltens­kodex
 
  
Mi. 15.07.2026
18:00 - 21:00
Awareness auf Ferienlagern
Kath. Jugendbüro Heidelberg-Weinheim
Heidelberg
Mi. 15.07.2026
18:00 - 21:30
Anmeldung möglich
Hofhalde 10a, 78462 Konstanz
Mi. 15.07.2026
18:00 - 21:45
Anmeldung möglich
Online
Do. 16.07.2026
18:00 - 20:00
Anmeldung möglich
Online
Sa. 18.07.2026
14:00 - 17:30
Anmeldung möglich
Gemeindehaus St. Meinrad, Sankt-Meinrads-Platz 1, 78315 Radolfzell
Di. 22.09.2026
14:30 - 18:15
Informieren - Sensibilisieren - Handlungsfähig werden - Verpflichtet sein
Anmeldung möglich
Online über Cisco-Webex
Di. 13.10.2026
14:30 - 18:15
Informieren - Sensibilisieren - Handlungsfähig werden - Verpflichtet sein
Anmeldung möglich
Online über Cisco-Webex
Mi. 04.11.2026
09:00 - 12:00
Informieren - Sensibilisieren - Handlungsfähig werden - Verpflichtet sein
Anmeldung möglich
Online über Cisco-Webex
Di. 15.12.2026
09:00 - 12:00
Informieren - Sensibilisieren - Handlungsfähig werden - Verpflichtet sein
Anmeldung möglich
Online über Cisco-Webex
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Was ist eine Auffrischungsschulung?
Auffrischungsschulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vertiefen und ergänzen das Wissen, das sich die teilnehmenden Personen in einer Basis-Schulung angeeignet haben. Dadurch bietet dieses Schulungsformat allen Personen, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen arbeiten die Möglichkeit, Inhalte der Basis-Schulung zu vertiefen.
Wer muss an einer Auffrischungsschulung teilnehmen?
Gemäß §17 Absatz 4 der AROPräv sind Beschäftigte im kirchlichen Dienst und ehrenamtlich tätige Personen, die für Ihre Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben, verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Auffrischungsschulung in Bereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilzunehmen.
Kirchliche Rechtsträger können weitere Personen zu einer erneuten Teilnahme nach 5 Jahren verpflichten. Dies ist im Institutionellen Schutzkonzept geregelt. Darüber hinaus können am Themenkomplex Interessierte an der Auffrischungsschulung teilnehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie verpflichtet sind, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson Prävention oder an die Leitung ihrer Einrichtung.
 
  • alle pastoralen Mitarbeitenden sowie Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams
  • Religionslehrkräfte im Dienst der Erzdiözese
  • Bildungs- und Jugendreferentinnen/Bildungs- und Jugendreferenten
  • Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe einschließlich Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter und Betreuungspersonen auf Jugendfreizeiten, bei Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung
  • Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes
  • Kindergartengeschäftsführerinnen/Kindergartengeschäftsführer
  • Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
  • Leiterinnen/Leiter von Kinder- und Jugendchören und Kinder- und Jugendbands
  • Mesnerinnen/Mesner
  • Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Pflegeeinrichtungen
Wird die Auffrischungsschulung als Basisschulung anerkannt?
Die Auffrischungsschulung wird nicht als Basisschulung anerkannt und ersetzt diese nicht.
Auffrischungsschulungen zur Durchführung vor Ort
Ab Januar 2024 bietet die Koordinationsstelle Prävention regelmäßig Auffrischungsschulungen an. Diese werden nach Durchführung jeweils mit Ablauf und Materialien auf der Webseite der Koordinationsstelle veröffentlicht und stehen für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen zur Umsetzung vor Ort hier zum Download bereit. Für Fragen steht die jeweils zuständige Präventionsfachkraft gerne zur Verfügung. 
  
Mi. 20.05.2026, 15:00 - 17:00
Konfrontation Ehrenamtlicher und von Kolleginnen/Kollegen in Bezug auf Grenzüberschreitungen und übergriffigem Verhalten
Sie beobachten, dass eine ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ein Kollege sich übergriffig verhält und überlegen: Soll ich sie / soll ich ihn nun darauf ansprechen? - und wenn, dann wie?
Mi. 17.06.2026, 17:00 - 19:30
Auffrischungsschulung für Engagierte und Mitarbeitende in Besuchsdiensten
In dieser Schulung wird der Blick auf die Besonderheit von Besuchsdiensten und die damit zusammenhängenden Fragen nach einem angemessenen Nähe-Distanz-Verhältnis gerichtet. Weitere Themen sind die Rechte von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und ihre mögliche Betroffenheit von sexualisierter Gewalt.
Mi. 01.07.2026, 18:00 - 21:00
Scham und Würde spielen in jedem pädagogischen und zwischenmenschlichen Kontext eine zentrale Rolle
In der Präventionsarbeit - so betont es auch die Präambel der Rahmenordnung gegen sexualisierte Gewalt - da geht es darum, Würde und Integrität zu achten und sichere Lern- und Lebensräume zu gestalten. 
Di. 20.10.2026, 17:00 - 20:00
Einführung und Hintergründe zur Peergewalt
Nach einer Einführung und Hintergründe zur Peergewalt beschäftigen sich die Teilnehmenden auch mit Handlungsempfehlungen und Möglichkeiten der Prävention.
Di. 24.11.2026, 18:00 - 21:00
Nach einer kurzen Wissensauffrischung beschäftigen sich die Teilnehmenden mit Beispielfällen von übergriffigem Verhalten und suchen angemessene Handlungswege
Nach einer Wissensauffrischung beschäftigen sich die Teilnehmenden in dieser interaktiven Schulung mit Beispielfällen von übergriffigem Verhalten und suchen angemessene Handlungswege. 

 
 

Eine geschlossene Veranstaltung für die Ausbildungsjahrgänge der pastoralen Berufseinführungen (Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, Diakone vor der Priesterweihe, Kandidaten des Ständigen Diakonats vor der Diakonenweihe).
 

Inhalte:

Die Präventionsschulung C beinhaltet die Themen der Präventionsschulungen A und B sowie die nachfolgend genannten Themen:
  • Begriffsdefinitionen und rechtliche Grundlagen (Information)
  • Präventionsordnung der Erzdiözese
  • Bewusstwerdung begünstigender institutioneller Faktoren
  • Theologische und spirituelle Begründung von Prävention
  • Bibeltheologische Aspekte
  • Theologische Sprachfähigkeit
  • Situationen, die „spirituellen Missbrauch“ begünstigen können
  • Intervention und Prävention ( Sensibilisierung)
  • Nähe und Distanz in professionellen Beziehungen
  • Professionelle Gestaltung von „Vertraulichkeit“ „Amtsverschwiegenheit“; „Beichtgeheimnis“
  • Kommunikation und Konfliktfähigkeit in professionellen Beziehungen
  • Rollensicherheit
  • Gefährdungspotentiale und Gelegenheitsstrukturen im eigenen Tätigkeitsbereich
  • Der Faktor Macht und Ohnmacht in professionellen Beziehungen
  • Gestaltung von asymmetrischen Beziehungen
  • Selbsterfahrung und Selbstreflexion
  • Die eigene Persönlichkeit im Blick auf Grenzachtung entwickeln
  • Biographiearbeit zur Entwicklung eigener sexueller Identität
  • Erlangung einer sexualpädagogischen Sprach- und Deutungskompetenz

Für die oben genannte Personengruppe ist dieses Schulungsformat verpflichtend Bestandteil der Unterweisung zur Erklärung zum grenzachtenden Umgang.
 

Präventionsschulung für Mitarbeitende in leitender Funktion mit Personalverantwortung (Präventionsschulung Format D)
Mitarbeitende sensibilisieren und verpflichten, Anvertraute schützen, Verantwortung übernehmen.

Mitarbeitenden in leitender Funktion (zum Beispiel Leitender Pfarrer, Leitung einer Kindertagesstätte, Abteilungs- oder Referatsleitung) kommt im Sinne der Prävention gegen sexualisierte Gewalt eine besondere Funktion zu: Wirksamer Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen steht und fällt damit, wie die Leitung eine Kultur der Grenzachtung vorlebt, mitträgt und für die Entwicklung und Umsetzung des Schutzkonzeptes einsteht:
  • Sie kennen ihren Auftrag aus der Präventionsordnung und lernen, ihn in Ihr Leitungshandeln zu integrieren.
  • Sie wissen, wie Sie durch ihre Personalführung zur Sicherung der Präventionsstandards beitragen können.
  • Sie lernen, situations- und fachgerecht zu handeln, wenn es zu Vermutungen oder Vorfällen sexualisierter Gewalt in Ihrem Verantwortungsbereich kommt.

Folgende Themen erwarten Sie:

  • Information zu gesetzlichen Grundlagen und zur Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg
  • Intervention bei Grenzverletzungen/Übergriffen (Handlungspflichten)
  • Umgang mit Verdachts- und Vermutungsfällen
  • Verfahrenswege im Erzbistum Freiburg bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende
  • Unterstützungsnetzwerke
  • Dienst-, Arbeits-, Datenschutzrechtliche Aspekte
  • Prävention gegen sexualisierte Gewalt durch institutionelle Maßnahmen
  • Risiko- und Schutzfaktoren
  • Implementierung eines institutionellen Schutzkonzeptes
  • Umsetzung von strukturellen und konzeptionellen Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt
  • Personalverantwortung, -gewinnung und –entwicklung im Sinne der Prävention
 
  
Di. 09.06.2026
Teil 1 · Teil 2 am Di. 21.07.2026 - jeweils von 09.30-16.30 Uhr, Teil I Online und Teil II: in Rastatt
Verantwortung übernehmen, Mitarbeitende sensibilisieren und verpflichten, Anvertraute schützen
Nur noch wenige Plätze frei
Teil I Online und Teil II in Rastatt
Di. 29.09.2026
Teil 1 · Teil 2 am Fr. 09.10.2026 - jeweils von 09.30-16.30 Uhr, Teil I Online und Teil II: Caritas Tagungszentrum in Freiburg
Verantwortung übernehmen, Mitarbeitende sensibilisieren und verpflichten, Anvertraute schützen
Keine Anmeldung mehr möglich
Caritas Tagungshaus
Freiburg
Mi. 14.10.2026
Teil 1 · Teil 2 am Mi, 18.11.2026 - jeweils von 9.30-16.30 Uhr
Verantwortung übernehmen, Mitarbeitende sensibilisieren und verpflichten, Anvertraute schützen
Anmeldung möglich
Videokonferenz mit Cisco Webex
 
 
 

Qualifizierungsmaßnahmen

 

Qualifizierung zur Multiplikatorin/zum Multiplikator zur Durchführung von Unterweisungen und Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt
Diese Fortbildung vermittelt Fachwissen und Methodenkompetenz zur selbstständigen Durchführung von Unterweisungen und Schulungsmaßnahmen


Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Fortbildung:

  • Sie sind hauptberuflich oder ehrenamtlich in der Kirche engagiert.
  • Sie haben an einer Basisschulung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilgenommen.
  • Sie sind vom kirchlichen Rechtsträger beauftragt, Unterweisungen und Schulungsmaßnahmen durchzuführen oder sollen dazu beauftragt werden.
  • Sie haben nach Möglichkeit Erfahrung und Methodenkompetenz in der Arbeit mit Gruppen und/oder mit der Durchführung von Schulungen, Fortbildungen o.Ä.
  • Sie haben Interesse daran, Schulungen zum Themenbereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt für unterschiedliche Zielgruppen vorzubereiten und durchzuführen.

Folgende Themen erwarten Sie:

  • Vertiefung wesentlicher Inhalte der Ordnungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt und einschlägiger rechtlicher Bestimmungen
  • Inhalte des Informationsgespräches, der Basisschulung und der Auffrischungsschulung gemäß dem Diözesanen Curriculum
  • Vertiefung des Fachwissens zum Themenbereich sexualisierte Gewalt, Prävention gegen sexualisierte Gewalt sowie grenzachtender Umgang
  • Einsatz von Methoden bei unterschiedlichen Zielgruppen
  • Umgang mit Betroffenheit bei der Teilnahme an Präventionsschulungen
  • Umgang mit Widerständen
  • Auseinandersetzung mit der Rolle als Multiplikatorin und Multiplikator
  • Zuständigkeiten, Verantwortung, Vernetzung
  • Standards, Rahmen und Organisatorisches für die Durchführung von Informationsgesprächen, Basis- und Auffrischungsschulungen
 
  
Di. 22.09.2026
09:30 - 17:00
Qualifizierung zur Multiplikatorin/zum Multiplikator zur Durchführung von Unterweisungen und Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt
Anmeldung möglich
Bildungshaus St. Bernhard
Rastatt
Mi. 11.11.2026
08:30 - 12:30
die bereits Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt durchführen
Anmeldung möglich
Online mit Webex
Mi. 25.11.2026
09:30 - 17:00
Qualifizierung zur Multiplikatorin/zum Multiplikator zur Durchführung von Unterweisungen und Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt
Anmeldung möglich
Cisco Webex
 
 

Zuhören und handeln
Auf Grundlage der Ausführungsordnung zur Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt der Deutschen Bischofskonferenz bestellt jede Kirchengemeinde mindestens zwei Ansprechpersonen für Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Diese Aufgabe übernehmen Mitarbeitende aus dem pastoralen Team und ehrenamtlich tätige Personen. Die Teilnahme an dieser Qualifizierungs­maßnahme ist für die Ansprechpersonen verbindlich. Sie vermittelt wichtige Informationen und Kompetenzen und ermöglicht den fachlichen Austausch untereinander.

Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Fortbildung:

  • Sie sind als hauptberufliche oder ehrenamtliche "Ansprechpersonen für Prävention gegen sexualisierte Gewalt" in der Kirchengemeinde beauftragt, haben Interesse an dieser Aufgabe oder wurden angefragt, diese zukünftig zu übernehmen.
  • Sie haben sich bereits mit dem Themenfeld auseinandergesetzt und an einer Basisschulung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilgenommen.

Folgende Themen erwarten Sie:

  • Vertiefung wesentlicher Inhalte der Ordnungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt und einschlägige rechtliche Bestimmungen
  • Aktueller Stand der Präventionsarbeit in der Erzdiözese Freiburg
  • Vermittlung des Aufgabenspektrums der Ansprechperson gemäß § 21 der AROPräv
  • Auseinandersetzung mit der Rolle als Ansprechperson: Zuständigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen der Aufgabe
  • Umgang mit Widerständen
  • Sensibilisierung für den Umgang mit Betroffenen
  • Umgang mit Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt
  • Kooperation
  • Öffentlichkeitsarbeit
 
  
Di. 23.06.2026
10:00 - 17:00
Zuhören und handeln
Anmeldung möglich
Collegium Borromaeum Freiburg
Freiburg
Sa. 21.11.2026
09:30 - 16:30
Zuhören und handeln
Anmeldung möglich
Online als Videokonferenz
 
 
 

Nach der Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt muss für jede Einrichtung, jeden Verband oder für den Zusammenschluss mehrerer kleiner Einrichtungen  eine für Präventionsfragen geschulte Person zur Verfügung stehen. Ab sofort bietet auch die Koordinationsstelle Prävention eine Qualifizierungsmaßnahme für diese Aufgabe an. 
Die Präventionsfachkraft berät und unterstützt die Einrichtung(en) bei der Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes.

Voraussetzungen:

Sie haben:
  • bereits eine Beauftragung zur Präventionsfachkraft oder diese wird angestrebt.
  • Nach Möglichkeit eine pastorale, pädagogische, psychologische oder eine beraterische Zusatzqualifikation bzw. Ausbildung
  • Interesse, das Thema „Prävention vor sexualisierter Gewalt“ innerhalb des kirchlichen Rechtsträgers umzusetzen
  • Erfahrung und Methodenkompetenz in der Arbeit mit Gruppen
  • Bereitschaft, Schulungen selbstständig durchzuführen
  • Der Nachweis über Teilnahme an einer Basisschulung ist notwendig.

Modularer Verfahrensweg:

Die Qualifizierung zur Präventionsfachkraft wird insgesamt durch Teilnahme an drei Modulen erlangt: „Qualifizierung zur Ansprechperson“, „Qualifizierung zum Multiplikator/ Multiplikatorin“ und „Qualifizierungsmodul zur Ausbildung zur Präventionsfachkraft“. Die Reihenfolge der Module ist beliebig. Ausschreibungen und Anmeldungen zu diesen Modulen (Schulungen) sind voneinander unabhängig. Mit dem Erwerb und Vorlage aller drei Zertifikate wird die „Qualifizierung zur Präventionsfachkraft“ anerkannt und bescheinigt.

Folgende Inhalte erwarten Sie unter Anderem:

  • Vermittlung des Aufgabenspektrums der Präventionsfachkraft gemäß §20 -AROPräv 
    Auseinandersetzung mit der Rolle als Präventionsfachkraft.
  • Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten. 
  • Beratung, Planung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen. 
  • Gestaltung von Grenzen und Schnittstellen der Prävention. Aufbau eines Netzwerks und Kooperationen. 
  • Fort- und Weiterbildungsbedarf erkennen und benennen.
  • Vertiefte Vermittlung von Inhalten der Basisschulung
 
  
Fr. 26.06.2026, 09:30 - 17:00
Qualifizierungsmodul zur Ausbildung zur Präventionsfachkraft
Sie sind interessiert oder beauftragt in einer kirchlichen Einrichtung als Präventionsfachkraft zu wirken. 
Außerdem sind Sie in der Kirche beschäftigt und haben Interesse daran, für die eigene oder eine andere Einrichtung in der Erzdiözese Freiburg fachliche Unterstützung und Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten anzubieten.
Bildungshaus St. Bernhard in Rastatt