Die Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt dient der Unterstützung, Vernetzung und Steuerung der Prävention gegen sexualisierte Gewalt in der Erzdiözese Freiburg.
Folgende Aufgaben werden zum Beispiel wahrgenommen:
  • Beratung und Unterstützung der kirchlichen Rechtsträger bei der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung von institutionellen Schutzkonzepten und fachliche Prüfung der Schutzkonzepte.
  • Organisation und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, Präventionsschulungen und –fortbildungen gemäß dem Diözesanen Curriculum
  • Vernetzung der Präventionsarbeit innerhalb und außerhalb der Erzdiözese Freiburg sowie zu den Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs gemäß der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“,
  • Vernetzung mit kirchlichen und nichtkirchlichen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt,
  • Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen,
  • Entwicklung von Präventionsmaterialien
 

Diözesane Präventionsbeauftragte

  
Leitung Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
 

Präventionsfachkräfte in der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt

  
Präventionsfachkraft für die Abteilung Jugendpastoral sowie die Kirchengemeinden Baden-Baden, Murgtal, St. Martin Ettlingen und St. Alexander Rastatt
Präventionsfachkraft für das Erzbischöfliche Seelsorgeamt
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden An der Elz und Freiburg im Breisgau
 

Zentrale Prüfstelle / Führungszeugnisse / Sekretariat

  
Sekretariat Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
 

Präventionsfachkräfte in regionaler Zuordnung

Zum 1. Januar 2026 wurden die Stellen der Präventionsfachkräfte für Kirchengemeinden in regionaler Zuordnung der Hauptabteilung 2/Kräfte anderer Profession im Erzbischöflichen Ordinariat zugeordnet. Fachlich-inhaltlich verbleibt es bei der Zuständigkeit in der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Die Präventionsfachkräfte sind seit Januar 2026 einer Pfarrei zugeordnet, sind aber für alle Pfarreien des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches gleichermaßen eingesetzt und beraten und unterstützen die Kernteams, Verwaltungsvorstand bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen. 
Die Aufgaben haben sich dadurch nicht verändert.
Diese Grafik dient der Veranschaulichung,  der Zuständigkeiten der Präventionsfachkräfte: 
  
Präventionsfachkraft für die Abteilung Jugendpastoral sowie die Kirchengemeinden Baden-Baden, Murgtal, St. Martin Ettlingen und St. Alexander Rastatt
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden Heidelberg, Kraichgau, Mannheim, Mittlere Kurpfalz, Nordbadische Bergstraße und Wiesloch
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden An der Wutach, Breisgau-Markgräflerland, Hochschwarzwald, Hochrhein-Südschwarzwald und Wiesental-Dreiländereck
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden An Tauber und Main, Bauland-Odenwald, Lauda und St. Maria Mosbach-Neckarelz
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden Im Quellenland, Hl. Dreifaltigkeit Donaueschingen, Konstanz, Bodensee-Hegau und Linzgau-Bodensee
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden Hegau, Sigmaringen und Zollern
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden Edith-Stein Bruchsal, Herz Jesu Pforzheim und Karlsruhe
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden An der Elz und Freiburg im Breisgau
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden Acher-Renchtal, Kinzigtal, Mittlere Ortenau und Südliche Ortenau
 

"Für die Kirchengemeinden bestellt das Erzbischöfliche Ordinariat die Präventionsfachkräfte, die in regionaler Zuordnung tätig sind und der/dem diözesanen Präventionsbeauftragten fachlich zugeordnet sind." (§20 Abs. 5 AROPräv)
"Die Präventionsfachkraft
    • unterstützt den kirchlichen Rechtsträger bei der Umsetzung der RO-Prävention und dieser Ordnung sowie bei eigenen präventionspraktischen Bemühungen und verbindet diese mit externen Fachstellen und fachkundigen Personen,
    • stellt eine Vernetzung mit lokalen kirchlichen und nichtkirchlichen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt her,
    • fungiert als Ansprechperson für Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und deren Angehörige bei Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt, […]"
    • weitere Aufgaben vgl. § 20 AROPräv
 

Der Newsletter der Koordinationsstelle

In regelmäßigen Abständen veröffentlichen wir den Newsletter der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Die Anmeldung für den Newsletter ist über diesen Link möglich. Die bisherigen Ausgaben können Sie hier ansehen. 
  
Januar 2022 • Newsletter der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
12.01.2022
September 2021 • Newsletter der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
24.09.2021